Weiterbildung und Finanzamt

Hallo Helfer,

ich habe bisher alle meine Weiterbildungskosten im beruflichen Zusammenhang von der Steuer absetzen können. Nun möchte ich im Januar 2005 für ein in Australien studieren als berufliche Weiterbildung. Dies sind erhebliche Kosten. Die anfallenden Kosten für Studiengebühren, Sprachtrainging, Flug usw. würde ich bereits im Jahr 2004 bezahlen. Kann ich diese dann für die Einkommensteuererklärung 2004 geltend machen obwohl das Studium erst im Jahr 2005 beginnt?

Danke schon einmal und Gruß :smile:

Hi !

momentan findet ein Wandel in der Rechtsprechung statt, so dass es Chancen gibt, die Kosten für das Studium überhaupt in unbegrenzter Höhe in der Einkommensteuererklärung (nämlich als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben) geltend zu machen.

Bisher war hier lediglich der Ansatz von DM 1800 bzw € 920 (?)als Sonderausgaben gestattet.

Nur da muss man immer noch sehr gut argumentieren, damit man die Kosten voll abziehen kann. Ich würd in einem solchen Fall die Erklärung wahrscheinlich erstmal selber machen oder gegen geringes Entgelt vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen und dann bei Problemen mit dem Finanzamt nen richtigen Profi (Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht) konsultieren. Meist dürfte dafür sogar ein Erstgespräch ausreichen, in welchem dieser Profi einem dann die Feinheiten erklärt. Dann ist man auch für den Schriftwechsel mit dem Finanzamt gerüstet.

Hab jetzt nicht recherchiert, ob es eventuell auch schon neue Bücher zu diesem Thema gibt. Könnte ich mir aber wegen der momentan ständig neuen Urteile sehr gut vorstellen.

TIPP: an den meisten Uni’s wird in der Fachrichtung BWL auch das Hauptfach „Steuern“ angeboten. Vielleicht können ja da die Kommilitonen oder Dozenten ein klein wenig Schützenhilfe geben.

BARUL76