Weiterbildung vom Arbeitsamt

Guten Abend!
Da flatterte mir heute ein Brief vom Arbeitsamt in den Kasten, daß mir eine Weiterbildung angeboten wird. Nur habe ich ganz undeutlich in Erinnerung, daß dieses Angebot einer Pflicht näher kommt als einem Angebot.
Ist es eine Pflicht?
Kann man es ausschlagen und wenn ja, aus welchen Gründen? (pflegebedürftige Familienangehörige oder Krankheiten sind nicht vorhanden)
Wie ist das eigentlich mit der Förderung für den Berufseinstieg, wenn man aus der Weiterbildung einen Job findet und die Maßnahme darum abbricht?
Ich weiß, Fragen über Fragen.
Danke für die Antwort
Grit

Moin!

Irgendwie versteh ich Dein Problem wohl nicht so recht. Aber ich versuch trotzdem mal, eine vernünftige Antwort hinzubekommen.

Da flatterte mir heute ein Brief vom Arbeitsamt in den Kasten,
daß mir eine Weiterbildung angeboten wird. Nur habe ich ganz
undeutlich in Erinnerung, daß dieses Angebot einer Pflicht
näher kommt als einem Angebot.
Ist es eine Pflicht?

Grundsätzlich Ja. Aber… dazu gleich mehr. Du bist verpflichtet, alles erdenkliche im Rahmen des Zumutbaren zu tun, um wieder aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen. Die Frage ist lediglich, was ist im Rahmen des Zumutbaren.

Eigentlich ist es so, das eine Weiterbildung für Deine berufliche Zukunft Prinzipiell immer positiv zu sehen ist und daher zumutbar ist.

Wie sieht denn Deine Situation aus? Seit wann bist Du arbeitslos? Hast Du vorher auch als Rechtsanwaltsfachangestellte gearbeitet? In welche Richtung geht denn die Weiterbildung? Was für eine Weiterbildung ist es? Umschulung? Qualifizierung? Qualifizierung zu was? Usw.,Usw.
Du siehst, da sind viele Fragen zu berücksichtigen. Eine genaue Auskunft bzw. Beurteilung ist immer nur in Abhängikeit vom individuellen Einzelfall möglich.

Ich weiß aus vielfacher Erfahrung im Bekanntenkreis (und auch aus eigener Erfahrung), das oftmals mit zweifelhaften Quali-Angeboten seitens des Arbeitsamtes um sich geworfen wird. Da kommt es schon mal vor, das ein gut qualifizierter Programmierer nach fünf Monaten Arbeitslosigkeit zum „Fachverkäufer“ umgeschult werden soll. Dies wäre ein deutlicher beruflicher Abstieg (jedenfalls aus meiner Sicht). Heutzutage gilt aber derjenige, der dies nicht will, sofort als arbeitsscheu. Es ist schließlich Flexibilität gefordert. Aus meiner Sicht hat auch Flexibilität ihre Grenzen, aber das ist meine persönliche Meinung. Die zur Zeit in Deutschland betriebene Politik der Faulenzerschelte ist einfach unangebracht. Vielleicht sollte man auch mal überdenken, warum es sein kann, das gut qualifizierte Leute nicht eingestellt werden, nur weil ihre persönliche Flexibilität es nicht zuläßt, für einen Hungerlohn zu arbeiten, der vielleicht 10 bis 20% über dem ALG liegt. Und schon gar nicht, wenn eigentlich für vergleichbare Arbeit normalerweise das doppelte gezahlt wird. Viele Arbeitgeber scheinen derzeit in den Frühkapitalismus zu verfallen. Aber jetzt schweife ich ab, ich wollte nicht polemisieren. Sorry, zurück zum Thema.

Schreib doch mal was genaueres zu Deiner individuellen Problematik. Dann kann man die Situation besser beurteilen.

Kann man es ausschlagen und wenn ja, aus welchen Gründen?
(pflegebedürftige Familienangehörige oder Krankheiten sind
nicht vorhanden)

Zunächst wäre es auch hier wichtig, die wirklichen Gründe zu kennen. Warum willst Du eigentlich ablehnen? Du solltest wissen, das Du im Falle einer Verweigerung Deinerseits mit einer Sperre des ALG für zwölf Wochen zu rechnen hast. Und im Gegensatz zu den Behauptungen der Politiker aller Fraktionen wird dies vom Arbeitsamt (zumindest hier in Berlin-Brandenburg) auch knallhart durchgezogen. Und dies aus meiner Sicht meistens nicht zu Unrecht. Aber ich will nicht schon wieder abschweifen.

Theoretisch gibt es jedoch auch Gründe für eine Ablehnung. Es ist nur in der Regel relativ schwierig, diese dem Arbeitsamt plausibel zu begründen.

Wie ist das eigentlich mit der Förderung für den
Berufseinstieg, wenn man aus der Weiterbildung einen Job
findet und die Maßnahme darum abbricht?

Was soll damit sein? Vorrang hat immer ein fester Job. Das heißt, wenn Du während einer Qualifizierungsmaßnahme einen festen Job findest, dann kannst Du die Maßnahme zugunsten der Festeinstellung jederzeit abbrechen.

Laß Dir vom Arbeitsamt keinen Sch… erzählen. Es ist einfach nicht wahr, das Du in dem Fall die Förderungsleistungen zurückzahlen mußt. Geht es Dir darum? Sowas wird hier gern verbreitet. Es stimmt schlichtr und einfach nicht. Die Förderungsleistungen werden nur zurückgefordert, wenn Du eine Maßnahme aus eigenem Verschulden ohne pausible Gründe abbrichst. Eine Festeinstellung gilt jedoch definitiv als sehr plausibler Grund für einen Abbruch. Es gilt nämlich der Grundsatz, das die Vermittlung in ein festes Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt absoluten Vorrang vor jeglicher Leistung des Arbeitsamtes hat. Das steht irgendwo im Arbeitsförderungsgesetz, bei Bedarf kann ich es raussuchen.

Soviel dazu, ich hoffe, Du siehst schon mal etwas klarer.

Ich weiß, Fragen über Fragen.
Danke für die Antwort

Gar kein Thema, dafür ist w-w-w ja da :smile:
Solltest Du noch weitere Fragen haben, dann stell sie ruhig.

Greetz…

Der Dicke MD.

PS: Einen Hinweis möchte ich mir noch erlauben. Du solltest vielleicht darüber nachdenken, weitere Fragen oder Gedankenaustäusche zu diesem Thema nicht hier im Forum sondern eher per Mail auf direktem Wege zu führen. Du kannst nämlich fast sicher damit rechnen, das Du hier jetzt möglicherweise eine kleine Diskussion zum Thema „Faulenzer in der sozialen Hängematte“ angestoßen hast *ggg* Ich habe bewußt versucht, hier nicht den Moralischen rauszuhängen, dazu kann ich solche Situationen zu gut nachvollziehen.
Wenn Du möchtest, kannst Du mich auch gerne anmailen.

MD.

Guten Abend!
Da flatterte mir heute ein Brief vom Arbeitsamt in den Kasten,
daß mir eine Weiterbildung angeboten wird. Nur habe ich ganz
undeutlich in Erinnerung, daß dieses Angebot einer Pflicht
näher kommt als einem Angebot.
Ist es eine Pflicht?

Ja,ist es. Ich hatte selbst schon 2x die „Ehre“ ein solches „Angebot“ annehmen zu dürfen. Eigentlich sollte auf dem Brief auch stehen,daß dir 12 Wochen das Geld gesperrt wird,wenn du nicht „spurst“.

Kann man es ausschlagen und wenn ja, aus welchen Gründen?
(pflegebedürftige Familienangehörige oder Krankheiten sind
nicht vorhanden)
Wie ist das eigentlich mit der Förderung für den
Berufseinstieg, wenn man aus der Weiterbildung einen Job
findet und die Maßnahme darum abbricht?

Dann kannst du die Maßnahme jederzeit abbrechen. Du brauchst auch nichts zu bezahlen,auch wenn dieses Gerücht gerne verbreitet wird,auch vom Arbeitsamt.

Ich weiß, Fragen über Fragen.
Danke für die Antwort
Grit

Marco

Eigentlich sollte auf dem Brief
auch stehen,daß dir 12 Wochen das Geld gesperrt wird,wenn du
nicht „spurst“.

Hallo Marco!
*grins* Ja, aber die Gebrauchsanweisung ist sehr mager und von den Risiken und Nebenwirkungen steht bei Arbeitsamtsschreiben selten was - da wird wohl an der Farbe gespart. Und „Angebot“ klingt doch besser als „Verpflichtung“.
Gruß Grit