Weiterbildung = Werbungskosten/Sonderausgaben?

Hallo,
inwieweit muss das Ziel/Inhalt einer Weiterbildungsmassnahme mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen, um beim Finanzamt als Werbungskosten anerkannt zu werden. Als Beispiel: gelernter Industriekaufmann; Weiterbildungsmaßnahme im Bereich Webdesign, inkl. der technischen Grundlagen zur Einrichtung eines Servers…
Reicht auch eine Begründung, dass man eventuell mit dieser Weiterbildungsmaßnahme eine spätere berufliche Selbständigkeit anstrebt?
Für alle Antworten, Vorschläge zur Begründung etc. danke schön im voraus.

hi michael,

„Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die dem Zweck dienen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im erlernten/ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Sie sind, da beruflich veranlasst, als è Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahmen objektiv mit der ausgeübten oder einer konkret in Aussicht genommenen beruflichen Arbeit zusammenhängen; es müssen spezifische Berufskenntnisse vermittelt werden. Subjektiv müssen die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden.“

da das hier nicht der fall ist, keine werbungskosten!

„Ausbildungskosten im einkommensteuerrechtlichen Sinne sind Aufwendungen mit dem Ziel, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die als Grundlage für einen künftigen Beruf notwendig oder zweckmäßig sind. Soweit Ausbildungs- und Weiterbildungskosten dem Steuerpflichtigen selbst für seine Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf erwachsen, sind sie begrenzt mit Höchstbeträgen von 1.800 DM/2.400 DM als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).“

das trifft auf die zu!

also sonderausgaben abzug!

gruss

shob

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