Weiterbildung wurde bezahlt, doch nie in Anspruch genommen

Was ist, wenn ein Unternehmen eine Weiterbildung eines Angestellten per Vorkasse zahlt, dieser aber nicht erscheint trotz mehrfacher Terminangebote. Fast vier Jahre später möchte dieser nun doch mit der Weiterbildung beginnen. 
Ist das bereits verjährt oder muss man das noch leisten?

Hallo,

da muss man einmal in den Vertrag zwischen dem Weiterbildungsunternehmen und dem Arbeitgeber reinschauen, wie dies geregelt ist, insbesondere, wenn der Weiterzubildende mehrere Terminangebote nicht wahr nimmt; vermutlich dürfte dies dann aufgrund der Verjährungsfristen (Verjährungsfristen zwischen Kaufleuten sind i.d.R. kürzer als die Fristen mit Verbrauchern) verjährt sein.

lG