Da mir eine Weiterbildung im Hause steht, um die ich mich bemüht hatte, teilte die Dame von der Arge mit , das wenn nach der Weiterbildung innerhalb von 3 Monaten keine Arbeit gefunden wird, ich diese zu 100% zurück zahlen muss.
Die Weiterbildung wird von einer Firma gefordert wo ich Anfangen kann, da diese aber auch 11 Wochen dauert können sich die Gegebenheiten der Firma ändern, und müssen mich nicht mehr einstellen.
Ist dies nun individuell zu behandeln, oder kann man hier sagen JA das ist Legitime , oder nein das muss nicht zurück gezahlt werden.
Hallo,
tut mir leid, dies ist eine eher juristische Frage, dazu kann ich leider nichts sagen. Vermute aber, dass die Arge recht hat, aber wenn du alles schon im Voraus schriftlich darstellst, wie es sich verhält, denke ich, dass sie von einer Rückzahlungsforderung absehen können.
Viel Erfolg!
H.
Hallo, tja, ich bin kein Expert für das Thema Sozialgesetzgebung und ARGE aber soweit ich das als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht beurteilen kann, gibt es reichlich Verhandlungsspielraum.
Machen Sie den Verantwortlichen der ARGE deutlich, dass sich Ihre Chancen deutlich erhöhen, wenn Sie diese Weiterbildung machen. Dies könnten Sie dadurch unterstreichen, dass Sie aufzeigen, bei welchen Branchen oder Unternehmen diese Qualifizierung gefragt sein könnte.
Machen Sie deutlich, dass das Ihre Vermittelbarkeit steigert, Sie aber leider die Kosten bzw. das Risiko nicht tragen können.
Wenn Sie wirklich daran glauben, dass diese Weiterbildung ihnen hilft, dann gehen Sie doch das Risiko ein. Die ARGE zahlt erst mal und würde später das Geld in kleinen Raten wieder reinholen, wenn überhaupt.
Mein Tipp: bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor und reden Sie mit den Leuten.
Manfred Schröder - www.alphaSales.de
eine Rechtsberatung kann und darf ich hier ja nicht machen.
Aber ist es wirklich so, dass Du die Kosten der Weiterbildung zurück zahlen musst, wenn Du keinen Job findest? Oder vielleicht eher so, dass die Rückzahlung fällig wird, wenn Dir ein Job angeboten wird und Du diesen nicht annimmst?
Weiterbildung (WB) hat u.A. die Funktion, das Qualifikationsniveau zu heben, um sich auf dem Arbeitsmarkt besser behaupten zu können. Zu den Aufgaben der ARGE gehört es, Arbeitssuchende zu fördern; auch mit Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn der Berater mit dem Jobsuchenden zu der Erkenntnis gelangt, dass eine bestimmte WB zielgerichtet in Arbeit führen kann, so muss die ARGE die Maßnahme bezahlen (wenn auch die anderen Voraussetzungen gegeben sind). Eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühren für den Fall, wenn ohne schuldhaftes Handeln des Arbeitssuchenden eine Jobzusage später wieder zurückgenommen wird, ist meines Wissens gar nicht statthaft und abzulehnen. Wo kommen wir denn dahin?
so wie ich das verstehe, können Sie eine Weiterbildung in einer Firma absolvieren, um für die dortige Arbeit das nötige Wissen zu bekommen. Diese Weiterbildung wird über die ARGE finanziert. Eine Rückforderung der Kosten durch die ARGE ist in diesem Fall nicht möglich. Natürlich haben Sie dann für eine gewisse Zeit keinen Anspruch auf eine weitere Weiterbildung.
Viel Erfolg.
wenn ich das richtig sehe ist das ein Punkt der in ihrer Eingliederungsvereibarung geregelt sein sollte. Aber ich bin kein Fachmann in dieser Sache und kann nicht viel dazu sagen.
Hallo,
wenn ich Ihr Problem richtig verstehe, dann wollen Sie die Weiterbildung nur deswegen machen, weil das Unternehmen das von Ihnen verlangt.
In diesem Fall sollten Sie dem Unternehmen mitteilen, dass Sie Sicherheit bezüglich Ihrer Einstellung benötigen, weil das AA die vom Unternehmen geforderte Weiterbildung nur dann finanziert, wenn anschließend eine Einstellung zustande kommmt. Das Unternehmen soll Ihnen einen entsprechenden Arbeitsvertrag jetzt schon vorlegen (Arbeitsbeginn kann ja auf die Zeit nach der Weiterbildung datiert werden).
Bei sehr verhaltener oder spontan negativer Reaktion des Unternehmens können Sie sich ausrechnen, wo Sie dran sind. Sie können dann immer noch entscheiden, ob Sie das Risiko der Weiterbildung auf sich nehmen wollen.
Bin kein Anwalt, aber so würde ich vorgehen.
Viel Erfolg,
W. Mattauch
Hallo, wie bei vielen Fragen bedarf eine sichere Antwort auch hier einer vollständigen Information. Mit dieser Einschränkung ist eine Rückforderungh der Weiterbildungskosten nicht zulässig. Anders könnte es bei einem Vertrag mit Einstellungszusage des Unternehmens sein.
Gruß
Ich hatte von einer Firma XY ein schreiben erhalten, das wenn ich diese Weiterbildung erfolgreich abschliese einen job bekommt.
Was aber in 11 Wochen sich vielleicht ändern kann bei der Firma, da es keine 100% zusage ist.
Daher ist es mir etwas komisch , mit dieser Klausel, ich weiss nun leider nicht wie ich drauf reagieren soll, die Dame wollte das ich deine Vereinbarung gleich vor ort unterschreibe, was ich natürlich nicht Tat.
Aber nun hab ich keine 100% Reaktion zu diesem Thema , vielleicht können sie mir weite helfen ?
vermutlich haben oder sollen Sie dies in einer Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, sonst gibt es keine Förderung.
Ich habe aber Zweifel, ob dies seitens des Jobcenters rechtens ist und eine Rückforderung tatsächlich bestand hätte. Besonders auch deshalb, weil sie bereits vorher eine Zusage des Arbeitgebers haben, das er Sie einstellen will.
Die Eingliederungsvereinbarung ist jedoch zunächst mal ein Vertrag.
Sicherlich könnten sie, wenn es soweit kommt, dies auch in Raten zurückzahlen.