Weiterbildungen Rückzahlung

Hi,

nehmen wir an, jemand erhält durch seine Firma Weiterbildungen auf seinem Gebiet, und unterschreibt einen Arbeitsvertrag für sagen wir August.

Diese Weiterbildungen sind jedoch vor dem Arbeitsbeginn vom 1. August.
Vertrag wurde allerdings einige Monate früher unterschrieben.

Bei diese Weiterbildungen gehen wir mal davon aus, dass ein paar vor und ein paar nach der Unterzeichnung des Vertrages waren.

In diesem Arbeitsvertrag stünde nun, dass bei Kündigung aus eigenen Gründen die Weiterbildung des letzten Jahres zurückgezahlt werden müssten.

Gilt diese Regelung für alle vor dem Arbeitsbeginn durchgeführten Weiterbildungen? Oder nur für die nach der Unterzeichnung? Oder für keine, da nicht offizieller Arbeitnehmer der Firma, also vor dem eigentlichen eintritt in die Firma?

Mfg,
Julian

Hi,

In diesem Arbeitsvertrag stünde nun, dass bei Kündigung aus
eigenen Gründen die Weiterbildung des letzten Jahres
zurückgezahlt werden müssten.

Und wie könnte der genaue [fiktive] Wortlaut dazu lauten?

MfG

Der würde ca. so lauten (fiktiv) :
„Frau/Herr X verpflichtet sich auf Verlangen der Firma an Weiterbildenden Seminaren auch ausserhalb des Wohn und Arbeitsortes teilzunehmen.
Die Koste der Weiterbildung werden von Firma Z getragen,
sollte Frau/Herr X innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung einer solchen Weiterbildungsmaßnahme aus eigenen Gründen kündigen, so sind die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme Firma X zurück zu erstatten.
Eine solche Rückerstattung kann mit der Gehaltsabrechnung abgerechnet werden.“

Mfg

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