Weiterbildungskosten absetzen, wichtig auf wen die Rechnung ausgestellt ist?

Hallo,

jemand besucht zu Weiterbildungszwecken eine Fachtagung und ist sich aber noch nicht sicher, ob er alles privat bezahlen möchte (dann als Werbungskosten absetzt) oder ob er sich zumindest die Teilnahmegebühr im Nachhinein von seinem AG erstatten lässt. Klar könnte man das auch vorher klären, soll hier aber nicht passieren, sondern der AN fährt erstmal hin und überlegt sich das dann hinterher, ob er den AG fragt, ob er das übernehmen will.

Da der AG verlangt, dass eingereichte Rechnungen ab 150 Euro auf seinen Namen ausgestellt werden, überlegt der AN jetzt, die Rechnung rein vorsoglich auf den AG austellen zu lasssen.

Ist das ein Problem, wenn er dann doch die Kosten privat übernimmt und die Teilnahmegebühr als Werbungskosten geltend macht? Sprich, könnte es sein, dass sich das Finanzamt daran stört, dass die Rechnung auf den AG ausgestellt, obwohl der AN sie privat bezahlt und dem AG nie vorlegt?

Servus,

für einen Ansatz als Werbungskosten ist es entscheidend, ob dem Arbeitnehmer Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen erwachsen. Wenn er nachweisen kann, dass er die Teilnahme an der Fachtagung gebucht und bezahlt hat, ist es gleichgültig, ob sein Arbeitgeber auf der Rechnungsanschrift steht oder er selber.

Sehr viel einfacher wird der Ansatz, wenn dann im kommenden Jahr außer dem Beleg noch ein Dreizeiler vom Arbeitgeber beigefügt wird, in dem dieser bestätigt, dass er die Kosten nicht getragen oder übernommen hat.

Schöne Grüße

MM