Weiterbildungskosten absetzen

Hallo,
Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen.
In welcher Höhe können Fortbildungs/Weiterbildungskosten abgesetzt werden wenn man eine Abgeschlossene Ausbildung hat und in einer Festanstellung ist?

Werden die rückerstatteten Kosten prozentual berechnet, oder ist der ganze Betrag absetzbar?

danke schon mal,
peppy

Hallo,
wenn es sich um eine Fort- oder Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf handelt, dann kann man diese Kosten sogar als Werbungskosten ansetzen. Dazu gehören dann auch die Fahrtkosten, Bücher, Schreibmaterial, Arbeitszimmer etc.
Gruß

Hallo,

die Weiterbildungskosten sind grundsätzlich voll als Werbungskosten bei der Anlage N abzugsfähig.

Ausnahme z.B. morgens Kurs und nachmittags frei > Aufteilung.