Weiterbildungskosten auch später absetzen?

Hallo,

was wäre wenn man eine Weiterbildung macht, diese aber wegen Alg2-Bezug nicht selbst bezahlen kann, sondern Verwandte einspringen würden.
Nun hätte man die Weiterbildung und Schulden bei den Verwandten.
Gibt es dann für die Folgejahre (wenn wieder Einkommen erzielt wird) eine Möglichkeit die Schulden zurückzuzahlen und die Weiterbildungskosten steuervermindernd anzugeben?

Danke,
Nicky

Hi!

Wenn die Verwandten ein Darlehen gewähren kann man die Kosten in dem Jahr in dem sie anfallen absetzen. Der Stpfl. macht sie als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gelten und hat keine anderen Steuerpflichtigen Einkünfte. Das heißt er bildet einen Verlustvortrag in das Folgejahr bzw. die Folgejahre. Im ersten Jahr in dem er wieder Stpfl. Einkünfte hat, wird verrechnet mit dem Verlustvortrag.

Das heißt wenn es gut läuft wirkt sich der Verlustvortrag steuerlich richtig schön aus, wenn es schlecht läuft dann gar nicht.

Gruß derschwede77