Weiterbildungskosten gesplittet über mehrere Jahre ansetzen

hallo, man nehme an jemand wäre in einer Weiterbildungsmaßnahme (berufsbegleitend)
wie wird folgendes steuerlich abgesetzt?Gesamtrechnung knapp 4000 Guro, RE-Datum xx.xx.2012 (gezahlt komplett in 2012)Weiterbildung dauert von xx.xx.2012-xx.xx.2014

man hat dafür ein Stipendium bekommen so das man lediglich nur noch Prüfungsgebühren selber zahlen muss-
Die Kosten für die Weiterbildung wurden komplett gefördert.

kann man die Gesamtrechnung auf die jahre 2012, 2013, 2014 gesplittet ansetzten, oder nur in dem jahr wo die rechnung ausgestellt und gezahlt worden ist, also 2012?

wie ist es richtig? ich würde es gerne splitten? ist es überhaupt möglich, da die Rechnung ja eig. nicht von einem selbst gezahlt worden ist?

Vielen lieben dank für zahlreiche antworten :-*

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung. Eine Verteilung ist nicht möglich. Im vorliegenden Fall sind nur die Prüfungsgebühren abzugsfähig, da die Maßnahme durch ein Stipendium komplett gefördert wird und somit kein eigener Aufwand entstanden ist. Daneben könnten aber theoretisch noch Fahrkosten und ggf. Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Vielen dank :smile:

Ich sehe das auch so nur der Teil der tatsächlich als Aufwand anch Abzug aller Förderungen zzgl. Fahrtkosten ung GGF VPMA ist absetzbar.

und wie ist es wenn…

der jenige in stadt x gemeldet ist und die weiterbildungsmaßnahme in stadt y stattfindet. man ist die meiste zeit in der stadt y da es eine vollzeitweiterbildung ist.
man hat dort eine wohnung angemietet, kann man die volle miete als sonderausgabe ansetzen?

und marklerkosten auch?