hallo zusammen,
nehmen wir mal an mister x macht ab august 2008 eine berufliche weiterbildung in vollzeit.
die kosten um zur arbeit (bis august) zu gelangen gibt mister x als dienstreisen in seiner steuererklärung an.
wie, bzw. wo kann mister x in seiner steuererklärung den aufwand angeben, um zur „schule“ zu kommen?
fällt das ganze auch unter pendlerpauschale, bzw. dienstreise?
grüße alex
Hallo,
die kosten um zur arbeit (bis august) zu gelangen gibt mister
x als dienstreisen in seiner steuererklärung an.
warum denn das? Die Arbeitsstätte ist doch eine regelmäßige Arbeitsstätte, also kann hier nur die Entfernungspauschale Anwendung finden.
wie, bzw. wo kann mister x in seiner steuererklärung den
aufwand angeben, um zur „schule“ zu kommen?
fällt das ganze auch unter pendlerpauschale, bzw. dienstreise?
wenn es eine auf längere Sicht angelegte Fortbildung in Vollzeit ist, so wird die Ausbildungsstätte sofort zur regelmäßigen Arbeitsstätte, womit die Entfernungspauschale greift.
Gruß
Lawrence
Das mit der Regelung mit der neuen Arbeitsstätte bei längeren Fortbildungen ist vor einiger Zeit vom BFH gekippt worden.
Die Fahrt kann die ganze Zeit mit 0,30 EUR/km angesetzt werden.
Im verhandelten Fall ging die Fortbildung über drei Jahre.
Hallo!
Und wie bzw. wo werden die Kilometer eingetragen in die Steuererklrung eingetragen?
Toby…