Jemand hat 2010 eine Weiterbildung, finanziert von der Agentur für Arbeit durchgeführt so das er auch Arbeitslosengeld bekommen hat. 2011 war er bis juli Arbeitslos und hat Alg2 erhalten, seit August arbeitet er wieder. Für 2010 hat er noch keine Einkommensteuererklärung gemacht (Finanzamt hat ihn angeschrieben), in welches Formular und wie muss er die Weiterbildung (Werbungskosten, Fahrtkosten) eintragen?
Ausserdem hatte er 2010 verluste aus Aktienverkäufen, kann er diese in die nächsten Jahre übertragen`und in welches Formular.
welche Kosten für die Weiterbildung will der Jemand geltend machen? Oder hat die Agentur für Arbeit keine Fahrtkosten bezahlt? Dann sind das Werbungskosten.
Drucker, Scanner nur wegen der Fortbildung angeschafft? Naja, kommt auf die Weiterbildung an, aber versuchen kann man es ja. Also alles was die Arge nicht bezahlt hat kann man bei den Werbungskosten angeben.