Weiterbildungskosten

Guten Morgen,

folgender erdachter Fall: ein Mitarbeiter besucht eine Schulung für ca 1000 Euro (vom Arbeitgeber finanziert). Sie erstreckt sich auf ein Jahr und findet in 3 Blöcken statt. Es würde sich in diesem Fall nicht um eine zusätzliche Ausbildung etc handeln, sondern um eine Weiterbildung, die der Mitarbeiter auch bei einem anderen Arbeitgeber verwenden könnte.

Dieser Mitarbeiter kündigt nun fristgerecht z.B. zum 31.08.09. Die Schulung wäre im Juni abgeschlossen worden.

Kann der Arbeitgeber, der hier keine Bindungsklausel vereinbart hätte, auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung bestehen?? Wo könnte ich hier eine Regelung finden.

LG
vest

Hallo

Ohne Bindungs- oder Rückzahlungsvereinbarung sehe ich keinen Grund, warum der AG dies fordern können sollte. Also imho: Nein.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

danke für die Antwort.

Habe im Hinterkopf, dass bei ganz arbeitgeberspezifischen Weiterbildungen solch eine Rückzahlungsklausel evtl nicht nötig sei. Ist das korrekt? z.B. es würde für eine Nachwuchskraft ein ganz individuelles und nur auf diesen Arbeitgeber passendes Traineeprogramm erstellt. Wäre dann hier eine Rückzahlung gerechtfertigt???

LG
vest

Hallo

Habe im Hinterkopf, dass bei ganz arbeitgeberspezifischen
Weiterbildungen solch eine Rückzahlungsklausel evtl nicht
nötig sei. Ist das korrekt?

Mir wäre das neu. M.E.: Keine Rückzahlungsvereinbarung -> keine Rückzahlung.

Gruß,
LeoLo