Hallo zusammen,
folgender Fall:
Arbeitnehmer A arbeitet seit einigen Jahren in einem Unternehmen mit ca. 40 MA. In seiner Freizeit führt er eine Weiterbildungsmaßnahme auf eigene Kosten durch. Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahmen will sein Arbeitgeber davon profitieren und bietet A zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben ein weiteres anspruchsvolles Aufgabengebiet an. Da er seinen Arbeitgeber nicht verärgern möchte, nimmt A das Angebot an, aber nur unter der Bedingung, dass der AG dies entsprechend höher entlohnt. Der AG gibt zu erkennen, dass er prinzipiell mit einer Lohnerhöhung einverstanden ist, gibt jedoch keine verbindliche Zusage. Die beiden vereinbaren einen Termin zu einem Personalgespräch. Einen Tag vorher sagt der AG aus Termingründen ab. Von einer Lohnerhöhung will der AG nun nichts wissen und verlangt von A, dass er das vereinbarte neue Aufgabengebiet bewältigt.
- Kann A auf sein altes Aufgabengebiet bestehen?
- Kann A die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen verlangen?
Gruß
g.
Hallo Herr Generaldirektor,
meiner Meinung nach ( und nur die kann ich hier vertreten)
hat A) keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Weiterbildung,- warum auch ? A) hat in seiner Freizeit und auf eigene Kosten diese Weiterbildung durchgeführt. A könnte ebensogut seine nun erweiterten Fähigkeiten dem Unternehmer U anbieten, der diese Fähigkeiten gerade benötigt… Demnach wäre der AG in der Position, einen erfahrenen Mitarbeiter A zu verlieren.
zu Frage 1) kommt auch auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an…
Generell, der AG muss einen Grund haben, warum er das Gespräch mit A absagt und sich an keinerlei mündliche Absichtserklärungen erinnern mag. Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, die eine Kostensenkung notwendig machen.
Weiterhin würde ich ( hier genannt B
) versuchen, den AG in den nächsten Tagen nochmals anzusprechen. Vielleicht hatte der AG ja an diesem Tage auch nur Streit mit seiner ihm rechtlich angetrauten Ehefrau ( E) …
Eventuell ist ihm die Sache auch deshalb „peinlich“ und er weiss nicht, wie er die Sache wieder regeln soll.
Also,- Zusammenfassung Z:
Erst nochmals das Gespräch suchen.
Gruss
bernd ( B )
)
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