Weiterbildungsseminar

Hallo, ein Angestellter soll an einem zweitägigen WB-Seminar teilnehmen. Freitag ist ein dienstplanmäßiger Arbeitstag, wird auch entsprechend als Arbeitstag vergütet, Fahrtkosten nicht. Am Sonnabend werden nur die Fahrtkosten erstattet, eine vergütung erfolgt nicht, da es kein dienstplanmäßiger Arbeitstag ist. Soweit so gut, ist als Betriebsvereinbarung so beschlossen.

Was ist aber, wenn dem Arbeitnehmer an dem Sonnabend etwa auf dem Weg zum oder vom Seminarort oder direkt am Seminarort ein Unfall passiert.
Ist doch eigentlich keine Arbeitszeit, sondern Freizeit.

Wegeunfall, Arbeitsunfall?
Gesetzliche KV oder Berufsgenossenschaft?

Vielen Dank für die Überlegungen und Antworten

Bernd

Hallo

Es ist ein Wegeunfall. BG.

Gruß,
LeoLo