Hallo,
gegeben sei folgende Situation. Eine Firma setzt ihre Mitarbeiter auf Kurzarbeit. Die Wochenarbeitszeit wird von 40 Std auf die Hälfte reduziert. Gehalt wird entsprechend angepasst, wobei hier wohl auch ein Zuschuss vom Arbeitsamt enthalten ist. Aktuell wird entsprechend nur 2,5 Tage gearbeitet.
Der Arbeitgeber hat nun für einige Mitarbeiter eine Weiterbildung bei der IHK gebucht und erwartet, dass die Schulungstage von den freien Tagen in der Woche abgezogen werden.
Diese Weiterbildung läuft innerhalb des Bildungsurlaub.
Ist es richtig, dass die Schulungstage von den freien Tagen (Kurzarbeit) abgezogen werden?
danke
dirk