Weiterbildungstage von freien Kurzarbeitstagen abziehen?

Hallo,

gegeben sei folgende Situation. Eine Firma setzt ihre Mitarbeiter auf Kurzarbeit. Die Wochenarbeitszeit wird von 40 Std auf die Hälfte reduziert. Gehalt wird entsprechend angepasst, wobei hier wohl auch ein Zuschuss vom Arbeitsamt enthalten ist. Aktuell wird entsprechend nur 2,5 Tage gearbeitet.

Der Arbeitgeber hat nun für einige Mitarbeiter eine Weiterbildung bei der IHK gebucht und erwartet, dass die Schulungstage von den freien Tagen in der Woche abgezogen werden. 

Diese Weiterbildung läuft innerhalb des Bildungsurlaub.

Ist es richtig, dass die Schulungstage von den freien Tagen (Kurzarbeit) abgezogen werden?

danke 
dirk

Die Situation ist mir aufgrund des Begriffs „abgezogen“ unklar.
Wenn ich es aber so auslege wie ich vermute dass es ist, ist das natürlich in Ordnung.
Bis auf den Punkt dass es sich nicht um Bildungsurlaub handeln kann(länderabhängig), denn den sucht ja der Arbeitnehmer aus, und bezahlt ihn auch selber(es sei denn es wird einem geschenkt).

Vielleicht können mehr Personen helfen wenn du den Text verständlicher schreibst; mir ist dort nicht klar wie man irgendwo etwas abziehen kann.

Gruß

Hallo,

ob das rein arbeitsrechtlich in Ordnung ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber wenn  der AG schon Schulungen anbietet, dann empfehle ich diese auch zu nutzen - natürlich vorausgesetzt, es handelt sich um nutzbringende Inhalte. Sie sollten darauf drängen, dass die IHK ein Zertifikat austellt. Gehts in der jetzigen Firma nicht weiter, dann ist das sehr hilfreich.

Viel Erfolg

Fseiler

Alles rechtens so - die Nutzung der „freien Zeit“ ist der Arbeitnehmeranteil an der Fortbildung.