Weiterbilungskosten zurückzahlen nach Kündigung

Guten Tag,

ich habe gerade ein Problem mit meinem Arbeitsvertrag. Und zwar habe ich im Juli 2010 eine Weiterbildung zum Ausbildungslokführer abgeschlossen. Bedingung für diese Qualifizierung war allerdings, dass ich mich verpflichte, 3 Jahre bei der Firma zu bleiben, sonst müsse ich 1/36 der Kosten pro zu früh gekündigtem Monat zurückzahlen.
Da ich wieder in meine Heimat zurück gehen möchte, hab ich vor das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mein zukünftiger AG erkennt diese Fortbildungsmaßnahme allerdings nicht an (unterschiedliche Ausbildungsstandarts) und wäre auch nicht bereit, die noch offenen Forderungen zu begleichen.
Nun meine Frage:

Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, wie ich aus diesem Vertrag heraus komme, ohne die Ausbildungskosten (immerhin noch 9000€) zurückzahlen zu müssen?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Robert

Nein, der Vertrag ist rechtsgültig und auch üblich.
Für die Firma ist das ja auch eine Investition und sie will einen Nutzen davon haben, wenn sie soviel Geld ausgibt. Da gibt es keinen Ausweg.

Hallo, nein, es sei denn, Ihr Arbeitgeber würde Ihnen kündigen. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit. Viele Grüße

Hallo,
leider kann ich die Frage nicht beantworten.
Die Klausel kenne ich, weiß aber, dass es da besonders auf die korrekte Formulierng ankommt!
Würde die Formulierung von einem RA prüfen lassen. Das wäre es mir wert! Hatte schon mal einen Fall, da brauchte ein EX-MA das nicht zurück zahlen, weil falsch formuliert!!

Gruß
Oliver

Hallo Robert,
dies sieht leider nicht gut aus. Es ist eine gängige Regelung, dass Arbeitgeber diese Vereinbarung treffen und wenn jetzt noch 9000,00€ offen sind ( nach 1 1/1 Jahren), dann halte ich die Zeitspanne von 3 Jahren auch nicht als überzogen.
Wenn der jetzige Arbeitgeber nicht aus Kulanz darauf verzichtet, sehe ich keine Möglichkeit die Rückzahlung zu verhindern.
Tut mir leid - alles Gute!
Beste Grüße
Iris

Hallo Robert,

also ich würde mal sagen, daß Du da keine Chance hast rauszukommen. Du hast dich vor der Weiterbildung zu etwas verpflichtet, und dir waren die Konsequenzen bekannt, wenn du dich nicht daran hälst.

Ich hätte dieses eine Jahr eben noch abgewartet und erst dann gekündigt.

Klar, ich bin kein Anwalt, aber meiner Meinung nach ist die Sachlage klar und verständlich, zumal auch vertraglich geregelt.

Du könntest höchstens versuchen, die zu einigen. Aber das bedeutet wahrscheinlich A****kriechen und obs was bringt??? Ist immerhin ne Stange Geld.

Wünsch dir trotzdem viel Glück. Grüße, mikmona

Hallo,

die einzige Möglichkeit die es gibt ist das Du die drei Jahre vollmachst. Schließlich hast Du mit Deiner Verpflichtung eine freiwillige Vereinbarung getroffen die Du und Dein AG nach dem BGB verpflichtet sind. Sonst hilft nur zahlen.

Viele Grüße

Byrdi

Hallo,
ich fürchte, da geht nichts. Der alte Arbeitgeber kann ja nichts dafür, dass der neue die Fortbildung nicht anerkennt. Weiß leider keinen Ausweg. Sorry!
Viel Erfolg und schöne Grüße
phantomin

Guten Tag Robert,
ein Vertrag ist ein Vertrag, oder?, stell Dir vor Du wärst Arbeitgeber.
Ich kann aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben, wäre ein Versuch.
Gruß
Cress

hallo

unabhängig davon ob deine weiterbildung von dem evtl arbeitgeber anerkannt wird oder nicht.

du hast ein vertrag abgeschlossen und muss das erfüllen wozu du dich verpflichtet hast.
gruß
hasan

Hallo Robert ! Bei diesem Tema Kann ich Dir beim besten Willen nicht weiter helfen , doch Anwälte die das Arbeitsrecht vertreten können Dir da sicher helfen .Wenn Du Dir Keinen leisten kannst ,gibt es bei Gericht einen kostenlosen Rechtsbeistand für einen Anwalt ! Viel Erfolg ! Gruß Andreas

Hallo, nun bin ich kein Fachmann auf diesem Gebiet, doch im öffentlichen Dienst gibt es eine ähnliche Regelung. Daher sehe ich keine großen Chancen daraus zu kommen ohne was zurück zu zahlen. Meines Wissens fällt die Rückzahlung nur dann weg, wenn es eine vom AG geforderte Fortbildung wäre, dann sollte man die Rückzahlungsklausel aber ansprechen und sich rückversichern. Bei meinem AG kamen solche Sachen erst zur Sprache wenn es schon zu spät war. Also - nochmal überlegen, on es das alles wert ist. Viel Glück!

LG

Siegfried hinkelmann

Hallo Robert,
ich kenne das Problem, was nach MEINER Erfahrung keins ist. Warum? Ganz einfach: nach meiner Kenntnis ist diese Klausel UNGÜLTIG. Sie stellt unverhältnismässige Belastung für den Arbeitnehmenr.
Vorschlag: Kontaktiere einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die erste Beratungsstunde kostet wenig (nach meiner Kenntnis zw.50-80,-Euro. Bitte VOR dem Termin erfragen(!!!), die aber gegenüber 9000,-Euro gut angelegt sind). Gute Argumente (sprich: Informationen vom Anwalt über Paragraphe etc.) und nebenbei gesagten Bemerkung, dass Du rechtlich gut versichert bist und kein Problem bei möglicher Klage hättest, bewirken beim Gespräch mit der Prsonalabteilung (auch telefonisch!) Wunder. Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du vielleicht um eine gewisse win-/win-Situation herzustellen und die Situation abzumildern, einen Zugeständnis inform von angerechneten Urlaubstagen gewährst. Miener Kenntnis nach musst Du aber nicht…

Gruss und viel Erfolg.

Wagner

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Hallo,
ich fürchte aus dem Vertrag kommst du nicht so einfach heraus. Dafür werden ja Verträge geschlossen, dass sich beide Seiten daran halten.

Ich weiß allerdings, dass mein früherer Arbeitgeber von solchen Regelungen Abstand genommen hat, weil das rechtlich nicht ganz einwandfrei ist. Details hierzu kenne ich allerdings nicht.

Nur wenn dein Arbeitgeber dich nicht weiter beschäftigen könnte, würde ich hier etwas Hoffnung sehen.

Ich habe im Juli 2010 eine Weiterbildung zum
Ausbildungslokführer abgeschlossen. Bedingung für diese
Qualifizierung war allerdings, dass ich mich verpflichte, 3
Jahre bei der Firma zu bleiben, sonst müsse ich 1/36 der
Kosten pro zu früh gekündigtem Monat zurückzahlen.
Da ich wieder in meine Heimat zurück gehen möchte, hab ich vor
das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mein zukünftiger AG erkennt
diese Fortbildungsmaßnahme allerdings nicht an
(unterschiedliche Ausbildungsstandarts) und wäre auch nicht
bereit, die noch offenen Forderungen zu begleichen.
Nun meine Frage:

Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, wie ich aus diesem
Vertrag heraus komme, ohne die Ausbildungskosten (immerhin
noch 9000€) zurückzahlen zu müssen?

Hallo,

die Möglichkeit der Bindung des Arbeitnehmers an ein Unternehmen in dem Fall ist grundsätzlich möglich. Das richtet sich allerdings nicht nach der Höhe der Ausgaben für die Weiterbildung, sondern lediglich nach der Dauer (die Fortbildung muss während der bezahlten Arbeitszeit erfolgt sein). Dafür gibt es dann ungefähre Richtlinien von den Arbeitsgerichten.

Am besten mal von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Vereinbarung überhaupt gültig ist, oder dich nicht unangemessen benachteiligt.

Ulrike