Weitere Forderung als hinterlegte Mietkaution

Hallo,

xxx sind am 01.09.09 in eine Mietwohnung eingezogen. Leider gab es dann im Winter Probleme mit Schimmel an einer langen Außenwand (betrifft 2 Zimmer). Xxx wurde seitdem nur vertröstet…
Xxx hat mit 20% Mietminderung angefangen und dann nach einer weiteren Fristsetzung 100% von seinem Mietzurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht.
Außenwand ist eisekalt, nicht gedämmt. Dadurch hat sich eine Kältebrücke gebildet… Ein Gutachter war da, er sagte ist Baupfusch. Hier muss eine Außendämmung vorgenommen werden. Ist defintiv nicht die Schuld von xxx. Die Wohnung unter xxx und über xxx ist auch vom Schimmel befallen. Hat xxx leider erst zu spät gewusst…

Nun hatte xxx die Wohnung zum 31.08.10 gekündigt. Da xxx in der „neuen“ Wohnung leider kurz nach Schlüsselübergabe auch Schimmel hinter der Tapete entdeckte, hat xxx von der Wohnung Abstand genommen, als xxx wieder nur vertröstet wurde.
Es wurde xxx leider nur mdl. bestätigt, dass die Wohnung schimmelfrei wäre. Xxx ist nur froh, dass er dort nichts unterschrieben hat…

Daraufhin suchte xxx eine andere Wohnung die er auch gefunden hat. Leider kann xxx dort erst am 20. September rein.

Eine Verlängerung der Kündigungsfrist um einen Monat hat der Vermieter (logischerweise) nicht zugestimmt.
Für nichtmal einen Monat wollte xxx seinen Hausrat allerdings nicht viermal in die Hand nehmen.
Da der Vermieter xxx erst anmahnen muss, ist xxx das Risiko eingegangen. (Xxx wurde ja auch nur vertröstet).

Vor kurzen hat xxx seine Nebenkostenabrechnung für 2009 bekommen. In den 4 Monaten soll xxx schon ca. 200 € Heizkosten nachzahlen.
Nebenkostenabrechung für 2010 wird sicher wesentlich höher ausfallen, aufgrund der kalten Außenwand, die im Winter exreme Kälte abgestrahlt hat. Temperaturdifferenz im Raum bei 2,30m Raumbreite 4 Grad! -10,6 Grad Außentemp. | 17,0 Grad Raumtemp. ungedämmte Außenwand (in 50 cm Entfernung gemessen) | 21 Grad gegenüberliegende Wand.
Das ist nicht wirklich schön!!!

Jetzt die Frage:
Muss xxx die Wohnung wieder weiß streichen und alles wieder „schön“ machen??? Denke mal, die mit Schimmel befallene Wand so lassen (habe die Wand mehrmals mit Schimmelentferner und irgendwann mit Klorexx behandelt…)
Wie gut/schlecht stehen die Chancen dass xxx seine Kaution wieder bekommt (ca. 840 € - 3 KM)???

Wenn xxx alles so lässt wie es derzeit ist, kann der Vermieter von xxx noch Geld holen bzgl. der nicht erledigten Reovierungsarbeiten?

Xxx hat seit kurzem einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Kann xxx dem Vermieter mitteilen, dass er sich die Nebenkostennachzahlung von meiner Kaution abziehen soll?

Danke schoneinmal im vorraus.

Xxx ist ja wirklich vom Pech verfolgt, was?
Hallo

Kann xxx dem Vermieter mitteilen, dass er sich die
Nebenkostennachzahlung von meiner Kaution abziehen soll?

Kann er schon, aber damit wäre dein Vermieter wohl nicht einverstanden, wenn der Vermieter von Xxx sich bei einer fremden Sicherheit bedienen will.

smalbop

Hallo

xxx sind am 01.09.09 in eine Mietwohnung eingezogen. Leider
gab es dann im Winter Probleme mit Schimmel an einer langen
Außenwand (betrifft 2 Zimmer). Xxx wurde seitdem nur
vertröstet…

Nehmen wir mal an xxx wäre ein Mieter (M).

Xxx hat mit 20% Mietminderung angefangen und dann nach einer
weiteren Fristsetzung 100% von seinem
Mietzurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht.

Dies entspricht nicht dem normalen Prozedere einer Mietminderung, der M wird vom VM dies sicher noch mitgeteilt bekommen.

Außenwand ist eisekalt, nicht gedämmt. Dadurch hat sich eine
Kältebrücke gebildet…

Da Gebäude idR immer Außenwände besitzen, wäre die Vorschriften zZ des Baujahres maßgebend. Der M hätte sich also besser einen Neubau mit entsprechnder Dämmung als Bleibe aussuchen sollen.

Ein Gutachter war da, er sagte ist
Baupfusch.

Bleibt zu hoffen, das dieser auch bei Gericht zugelassen ist.
Gutachter ist imho keine geschützte Berufsbezeichnung.

Hier muss eine Außendämmung vorgenommen werden. Ist
defintiv nicht die Schuld von xxx. Die Wohnung unter xxx und
über xxx ist auch vom Schimmel befallen. Hat xxx leider erst
zu spät gewusst…

Leider gibt es kein Recht auf eine Außendämmung.

Nun hatte xxx die Wohnung zum 31.08.10 gekündigt. Da xxx in
der „neuen“ Wohnung leider kurz nach Schlüsselübergabe auch
Schimmel hinter der Tapete entdeckte,

Ein ungewöhnlicher Ort für eine Wohnung. Was sagen die Fachleute zu diesem (Eigen-)Befund?

hat xxx von der Wohnung
Abstand genommen, als xxx wieder nur vertröstet wurde.

Klar, wer schon vor der Vertragsunterzeichung anfängt ungesicherte Diagnosen zu verbreiten würde auch kaum einer einziehen lassen.

Es wurde xxx leider nur mdl. bestätigt, dass die Wohnung
schimmelfrei wäre. Xxx ist nur froh, dass er dort nichts
unterschrieben hat…

Dieser VM hat sicher Glück.

Daraufhin suchte xxx eine andere Wohnung die er auch gefunden
hat. Leider kann xxx dort erst am 20. September rein.

Ja, dann hätte man auch weitersuchen können um noch eine zu finden, bei der der Übergang besser paßt.

Eine Verlängerung der Kündigungsfrist um einen Monat hat der
Vermieter (logischerweise) nicht zugestimmt.

Es gibt in der BRD kein Recht Kündigungsfristverlängerung.
Die Logik wäre iü auch nachvollziebar. Wer andere ärgert, der darf sich wenig Hoffung auf Kulanz machen.

Für nichtmal einen Monat wollte xxx seinen Hausrat allerdings
nicht viermal in die Hand nehmen.

Der M könnte sich dafür auch Leute anmieten…
…es könnte sich als billiger herausstellen.

Da der Vermieter xxx erst anmahnen muss, ist xxx das Risiko
eingegangen. (Xxx wurde ja auch nur vertröstet).

Falsch, eine gültige Kündigung besteht ohne Mahnung. Die Räumungsklage kann sofort erfolgen.

Vor kurzen hat xxx seine Nebenkostenabrechnung für 2009
bekommen. In den 4 Monaten soll xxx schon ca. 200 € Heizkosten
nachzahlen.

Nebenkostenabrechung für 2010 wird sicher wesentlich höher
ausfallen, aufgrund der kalten Außenwand,

Hmm, die war sicher auch schon vorher auch da.

die im Winter exreme
Kälte abgestrahlt hat.

Meist strahlt die Wärme ab…
…oder war es in der Wohnung etwa kälter als draußen?
Dies würde allerdings den Schimmelbefall eindeutig zuordnen.

Temperaturdifferenz im Raum bei 2,30m
Raumbreite 4 Grad! -10,6 Grad Außentemp. | 17,0 Grad Raumtemp.
ungedämmte Außenwand (in 50 cm Entfernung gemessen) | 21 Grad
gegenüberliegende Wand.
Das ist nicht wirklich schön!!!

Wenn es den M nicht paßt, warum ist der M dann nicht früher ausgezogen?

Jetzt die Frage:
Muss xxx die Wohnung wieder weiß streichen und alles wieder
„schön“ machen??? Denke mal, die mit Schimmel befallene Wand
so lassen (habe die Wand mehrmals mit Schimmelentferner und
irgendwann mit Klorexx behandelt…)

Das kommt auf die gültigen Vertragsinhalt an und wer den Schimmel produziert hat.

Wie gut/schlecht stehen die Chancen dass xxx seine Kaution
wieder bekommt (ca. 840 € - 3 KM)???

???sehr schlecht???

Wenn xxx alles so lässt wie es derzeit ist, kann der Vermieter
von xxx noch Geld holen bzgl. der nicht erledigten
Reovierungsarbeiten?

sicher

Xxx hat seit kurzem einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

gut

Kann xxx dem Vermieter mitteilen, dass er sich die
Nebenkostennachzahlung von meiner Kaution abziehen soll?

Ob die wohl ausreichen wird?

Danke schoneinmal im vorraus.

bitte

vlg MC

Danke ersteinmal für deine sehr ausführlichen Kommentare, Leo.

Ich möchte noch einiges klarstellen!

Nehmen wir mal an xxx wäre ein Mieter (M).

Xxx hat mit 20% Mietminderung angefangen und dann nach einer
weiteren Fristsetzung 100% von seinem
Mietzurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht.

Dies entspricht nicht dem normalen Prozedere einer
Mietminderung, der M wird vom VM dies sicher noch mitgeteilt
bekommen.

Was ist an der Prozedur falsch? 20% Mietminderung hat xxx ohne Anwalt gemacht. Dies wurde auch von dem VM bestätigt. Erst als der VM sich nicht gezuckt hat und den Mieter hingehalten hat, ist xxx zum Anwalt und dieser hat nach einer entsprechenden Fristsetzung, die leider durch den VM nocheinmal um einen Monat verlängert wurde, auf 100% Mietzurückbehaltung festgesetzt. In dieser Zeit der Fristen hat sich nur leider auch nichts getan. Nichtmal der angekündige Gutachter hat sich gemeldet. Dieser kam dann als der VM von xxx gar keine Mieter mehr erhalten hat… schon komisch…

Außenwand ist eisekalt, nicht gedämmt. Dadurch hat sich eine
Kältebrücke gebildet…

Da Gebäude idR immer Außenwände besitzen, wäre die
Vorschriften zZ des Baujahres maßgebend. Der M hätte sich also
besser einen Neubau mit entsprechnder Dämmung als Bleibe
aussuchen sollen.

Xxx ist/war Azubi mit Freundin - ebenfalls Azubibine… Hatten somit nicht so viel Geld. In vielen alten Häusern hat man nicht so kalte Außenwände im Winter!!! Dies war jedoch im August zur Wohnungsbesichtigung und Einzug nicht erkennbar…
Auf die Frage wie es mit der Dämmung aussieht antwortete man, dass man mir die Beschaffenheit der Dämmung nicht sagen kann… (hinterher denkt sich xxx auch: wie auch, wenn nichts vorhanden ist…) :frowning:

Ein Gutachter war da, er sagte ist
Baupfusch.

Bleibt zu hoffen, das dieser auch bei Gericht zugelassen ist.
Gutachter ist imho keine geschützte Berufsbezeichnung.

Dies war ein Gutachter der durch den VM und nicht durch xxx beauftragt wurde. Mir wurde leider nur telefonisch bereits im Winter zugesichert, dass eine AUßendämmung vorgenommen wird, diese jedoch erst im Frühling aufgrund der kalten Außentemp. erfolgen kann.
Diese Aussage hat xxx schriftlich angefordert, jedoch nie erhalten!

Hier muss eine Außendämmung vorgenommen werden. Ist
defintiv nicht die Schuld von xxx. Die Wohnung unter xxx und
über xxx ist auch vom Schimmel befallen. Hat xxx leider erst
zu spät gewusst…

Leider gibt es kein Recht auf eine Außendämmung.

Es gibt aber einen Energieausweis, in dem steht, dass der EnergieVERBRAUCH des gesammten Hauses bei 132 kW/(qm+*a) liegen soll. Dieser wurde von der Firma Techem im Zeitraum der Sommermonate (???) erstellt. Von Techem sind auch unsere Heizungsablesegeräte (digtial).

Ist es richtig, dass ein EnergieVERBRAUCH eines Hauses in den Sommermonaten ermittelt werden kann?? Wie soll das gehen???

Nun hatte xxx die Wohnung zum 31.08.10 gekündigt. Da xxx in
der „neuen“ Wohnung leider kurz nach Schlüsselübergabe auch
Schimmel hinter der Tapete entdeckte,

Ein ungewöhnlicher Ort für eine Wohnung. Was sagen die
Fachleute zu diesem (Eigen-)Befund?

Xxx hat gesagt nicht nocheinmal! Würden wir ja vom Regen in die Traufe kommen.

hat xxx von der Wohnung
Abstand genommen, als xxx wieder nur vertröstet wurde.

Klar, wer schon vor der Vertragsunterzeichung anfängt
ungesicherte Diagnosen zu verbreiten würde auch kaum einer
einziehen lassen.

Es wurde xxx leider nur mdl. bestätigt, dass die Wohnung
schimmelfrei wäre. Xxx ist nur froh, dass er dort nichts
unterschrieben hat…

Dieser VM hat sicher Glück.

Daraufhin suchte xxx eine andere Wohnung die er auch gefunden
hat. Leider kann xxx dort erst am 20. September rein.

Ja, dann hätte man auch weitersuchen können um noch eine zu
finden, bei der der Übergang besser paßt.

In der Region gibt es zwar ausreichend Arbeit, aber kaum freie Wohnungen. Ist ein echtes Problem. Außer man zieht in die „Slums“…

Eine Verlängerung der Kündigungsfrist um einen Monat hat der
Vermieter (logischerweise) nicht zugestimmt.

Es gibt in der BRD kein Recht Kündigungsfristverlängerung.
Die Logik wäre iü auch nachvollziebar. Wer andere ärgert, der
darf sich wenig Hoffung auf Kulanz machen.

Für nichtmal einen Monat wollte xxx seinen Hausrat allerdings
nicht viermal in die Hand nehmen.

Der M könnte sich dafür auch Leute anmieten…
…es könnte sich als billiger herausstellen.

Transporter / Zeit / Lagerfläche ist nicht gerade unerheblich!!!
Die Möbel werden dadurch auch nicht besser…

Da der Vermieter xxx erst anmahnen muss, ist xxx das Risiko
eingegangen. (Xxx wurde ja auch nur vertröstet).

Falsch, eine gültige Kündigung besteht ohne Mahnung. Die
Räumungsklage kann sofort erfolgen.

Interessant.
Kannst du mir dazu bitte eine Quelle nennen!

Vor kurzen hat xxx seine Nebenkostenabrechnung für 2009
bekommen. In den 4 Monaten soll xxx schon ca. 200 € Heizkosten
nachzahlen.

Nebenkostenabrechung für 2010 wird sicher wesentlich höher
ausfallen, aufgrund der kalten Außenwand,

Hmm, die war sicher auch schon vorher auch da.

Nein, die Nebenkostenabrechnung für 2009 bekam das gesammte Haus erst Ende August/Anfang September. Die von xxx wurde am 25.08.2010 gedruckt.
Das ist wohl legitim, da der VM bis 31.12.2010 Zeit hat diese zu erstellen. Sollten sich jedoch Fehler eingeschlichen haben oder etwas fehlen, kann er eine Nachforderung stellen… Nunja, ist so.

die im Winter exreme
Kälte abgestrahlt hat.

Meist strahlt die Wärme ab…
…oder war es in der Wohnung etwa kälter als draußen?

Nein, war an der Innenwand ca. 21 Grad, Außenwand 4 Grad weniger (mit einem Abstand von ca. 50 cm gemessen). Also keine Oberflächentemp. Diese war sicher nochmal einiges unter 17 Grad!
Außentemp wie gesagt zum Messzeitpunkt: -10.6 Grad.

Dies würde allerdings den Schimmelbefall eindeutig zuordnen.

Temperaturdifferenz im Raum bei 2,30m
Raumbreite 4 Grad! -10,6 Grad Außentemp. | 17,0 Grad Raumtemp.
ungedämmte Außenwand (in 50 cm Entfernung gemessen) | 21 Grad
gegenüberliegende Wand.
Das ist nicht wirklich schön!!!

Wenn es den M nicht paßt, warum ist der M dann nicht früher
ausgezogen?

Ganz einfach, weil M genau wusste, dass er in wenigen Monaten, nämlich nun ab Juni in einer anderen Region einen festen Arbeitsplatz nach der Ausbildung finden wird. Er wusste nur noch nicht wo…

Jetzt die Frage:
Muss xxx die Wohnung wieder weiß streichen und alles wieder
„schön“ machen??? Denke mal, die mit Schimmel befallene Wand
so lassen (habe die Wand mehrmals mit Schimmelentferner und
irgendwann mit Klorexx behandelt…)

Das kommt auf die gültigen Vertragsinhalt an und wer den
Schimmel produziert hat.

Wer hat denn, den Schimmel produziert. Unter uns produziert er sich von „selbst“, obwohl ab und zu die Hausverwaltung in der Wohnung nach dem rechten sieht…

Wie gut/schlecht stehen die Chancen dass xxx seine Kaution
wieder bekommt (ca. 840 € - 3 KM)???

???sehr schlecht???

Das ist eine Aussage. :frowning:

Wenn xxx alles so lässt wie es derzeit ist, kann der Vermieter
von xxx noch Geld holen bzgl. der nicht erledigten
Reovierungsarbeiten?

sicher

Er kann sich mehr als die Kautionssumme umfasst einfordern, obwohl der Mieter an der ganzen Mießere gar nicht Schuld ist und seine Kaution so oder so nicht zurück bekommmt?? Wow!

Xxx hat seit kurzem einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

gut

Kann xxx dem Vermieter mitteilen, dass er sich die
Nebenkostennachzahlung von meiner Kaution abziehen soll?

Ob die wohl ausreichen wird?

Kaution = 3*KM = ca. 840 € - sollte reichen…

Danke schoneinmal im vorraus.

bitte

vlg MC