Weitere Forderungen vom Markler !?

Hallo,
angenommen Familie A. findet übers internet eine wohnung.
Die Wohnung ist durch den Markler M. inseriert. also auch mit angabe von 2,38 % KM Provision.
Die Besichtigung findet auch mit Markler M. statt, danach kommt es zu einem telefongespräch mit dem vermieter persönlich, wodurch sich herausstellt, dass der Vermieter gar keinen Markler beauftragt habe und selbst nicht weiss, wie ein Markler mit ins spiel kommt.
Nunja, auf jeden fall wird Familie A. die Provision zahlen müssen, da die Vermittlung zwischen Familie A. und dem Vermieter durch den Markler entstand.

ABER:
Familie A. hat versucht mit der Provision zu handeln und der Markler M. ist tatsächlich mit der Provision runter gegangen.
Die ausgehandelte Provision wurde bar an den Markler bezahlt und Familie A. hat folgendes Schriftstück vom Markler erhalten:

Der Familie A. wird bestätigt dass keine Provisionszahlungen geltend gemacht werden, da diese die Wohnung auf privatem / eigenen Wege angeboten bekommen hat.

-Jetzt die Frage:
Bei der Besichtigung musste Familie A. unterschreiben, dass sie die Whg. besichtigt hat. D.h. die Unterschrift galt auch der zustimmung, die Provision in höhe von 2,38 % KM zu leisten sofern es zu einem Vertragsabschluss kommt!

Könnte der Markler M. dennoch ( trotz des ausgehändigten Schreibens )weitere Forderungen stellen ?! -Oder ist Familie A. mit dem Schreiben abgesichert und muss keine Provision zahlen ?!

Auch hallo,

ich denke, die Familie hat die nach ihr benannte A…-Karte gezogen…

Die Wohnung ist durch den Markler M. inseriert. also auch mit
angabe von 2,38 % KM Provision.

Du meinst 2,38fache KM, nicht 2,38%. Denn, bei 2,38% würde ich nicht lange verhandeln, sondern zahlen :wink:

…dass der Vermieter gar keinen Markler beauftragt habe und selbst nicht weiss, wie ein Markler mit ins spiel kommt.

Miese Tour des Maklers, in dieser Form auf Kundenfang zu gehen.

Familie A. hat versucht mit der Provision zu handeln und der
Markler M. ist tatsächlich mit der Provision runter gegangen.

Laß mich raten… ca. 30% Nachlaß waren durch zähe Nachverhandlungen drin?

Die ausgehandelte Provision wurde bar an den Markler bezahlt

Für den Makler also steuerfrei hinsichtlich Umsatz- und Einkommenssteuer :wink:

Bei der Besichtigung musste Familie A. unterschreiben, dass
sie die Whg. besichtigt hat. D.h. die Unterschrift galt auch
der zustimmung, die Provision in höhe von 2,38 % KM zu leisten
sofern es zu einem Vertragsabschluss kommt!

Könnte der Markler M. dennoch ( trotz des ausgehändigten
Schreibens )weitere Forderungen stellen ?! -Oder ist Familie
A. mit dem Schreiben abgesichert und muss keine Provision
zahlen ?!

Da sehe ich kein Risiko. Schließlich hat Familie A. doch das Schreiben mit dem Wortlaut

Der Familie A. wird bestätigt dass keine Provisionszahlungen
geltend gemacht werden, da diese die Wohnung auf privatem /
eigenen Wege angeboten bekommen hat.

in der Hand!

Außerdem hat er seine Kohle bekommen, denke ich.

Gruß
Horst

PS: Der gute Mann heißt Makler!

Hallo

da ja quasi Provision „unter der Hand“ gezahlt wurde, und nun ein Schreiben existiert, dass keine Prov. zu zahlen ist, kann auch keine Nachforderung gestellt werden.

Wieso weiß der Vermieter nichts von der Wohnungsinseration des Maklers? Der Makler muss ja von irgendjemand zumindest erfahren haben wo die Wohnung ist, wie groß und wie hoch die Miete ist.
Aber, sei’s drum

Gruß

Gaaanz langsam!
Eine Provisionsforderung des Maklers setzt einen gültigen Maklervertrag voraus. Und wenn der Vermieter nichts von einem solchen weiß, wird dieser auch nicht existieren.
Man kann also ganz getrost zu dem Makler gehen und dem mit freundlichen Hinweisen ans FA drohen.
Ich für meinen Teil hätte in diesem Fall gar keine Provision bezahlt!

Da übrigens die Arschkarte erwähnt wurde, einmal die Herkunft dieses Begriffs:
Zu Zeiten des Schwarz-Weiß-Fernsehens waren die Zuschauer nicht in der Lage, Gelbe von Roten Karten zu unterscheiden, die der Schiri den Fußballern gezeigt hat. Deswegen wurden die Schiedsrichter angehalten, die Gelbe aus der Brusttasche und die Rote aus der Hosentasche zu ziehen.
Und da diese Tasche heckseitig montiert ist, wurde sie angesichts der Wirkung eben A-Karte genannt.
Manche Schiedsrichter üben diesen Brauch auch heute noch aus und holen die berühmt berüchtigte A-Karte von da, wo sie ihren Namen her hat. Einfach mal drauf achten :wink:

ich würde mich betrogen und belogen fühlen. und entsprechend handeln. hast du wenigstens eine quittung für die barzahlung erhalten?

In diesem Falle wäre der Makler ziemlich dämlich :smile:))

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