Hallo,
angenommen Familie A. findet übers internet eine wohnung.
Die Wohnung ist durch den Markler M. inseriert. also auch mit angabe von 2,38 % KM Provision.
Die Besichtigung findet auch mit Markler M. statt, danach kommt es zu einem telefongespräch mit dem vermieter persönlich, wodurch sich herausstellt, dass der Vermieter gar keinen Markler beauftragt habe und selbst nicht weiss, wie ein Markler mit ins spiel kommt.
Nunja, auf jeden fall wird Familie A. die Provision zahlen müssen, da die Vermittlung zwischen Familie A. und dem Vermieter durch den Markler entstand.
ABER:
Familie A. hat versucht mit der Provision zu handeln und der Markler M. ist tatsächlich mit der Provision runter gegangen.
Die ausgehandelte Provision wurde bar an den Markler bezahlt und Familie A. hat folgendes Schriftstück vom Markler erhalten:
Der Familie A. wird bestätigt dass keine Provisionszahlungen geltend gemacht werden, da diese die Wohnung auf privatem / eigenen Wege angeboten bekommen hat.
-Jetzt die Frage:
Bei der Besichtigung musste Familie A. unterschreiben, dass sie die Whg. besichtigt hat. D.h. die Unterschrift galt auch der zustimmung, die Provision in höhe von 2,38 % KM zu leisten sofern es zu einem Vertragsabschluss kommt!
Könnte der Markler M. dennoch ( trotz des ausgehändigten Schreibens )weitere Forderungen stellen ?! -Oder ist Familie A. mit dem Schreiben abgesichert und muss keine Provision zahlen ?!

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