habe nochmals bzgl. Vereinsgründung (eingetragener Verein) eine Hand voll Fragen.
Ich mache mal ein ein Beispiel: )
Anwesend an der Gründungsversammlung waren 36 Leute.
Somit haben sich 36 Leute die Anwesenheitsliste eingetragen.
Einen Mitgliedsantrag haben aber nur 31 Leute ausgefüllt.
Diese 31 Leute haben innerhalb der Versammlung auch die Vorstandschaft gewählt, sowie die Satzung beschlossen
Muss ich die Differenz der anwesenden und wählenden Leuten als „Enthaltungen“ im Gründungsprotokoll aufführen (=5 Personen)? Müssen nun alle 36 oder 31 oder trotzdem nur 7 Leute die Satzung unterschreiben? Wer muss alles das Gründungsprotokoll unterschreiben?
ich bin kein Experte.
Aber soweit ich weiß, können nur Mitglieder
wählen und sich in diese Anwesenheitsliste
eintragen.
Die anderen waren ja nur „Besucher“ und haben
mit dem Verein nichts zu tun.
Die Satzung wird von den Vorstandsmitgliedern
unterschrieben bzw. diese muss beim Gericht
eingereicht werden.
Bei eurer Gründung haben alle ihr Einverständnis zur Satzung
gegeben. Das ist o.k.
Künftig wird dann der Vorstand im Interesse
der MItglieder entscheiden.
Gehe mal auf die Seite Jurathek.
Da antworten meist angehende Juristen.
In die Teilnehmerliste haben sich 36 Personen eingetragen.
Stimmberechtigt waren 31
Die anderen werden als Gäste aufgeführt
Um einen Verein zu gründen müssen 7 Personen die Satzung unterschreiben.
Unterschreiben mehr Personen ist es unschädlich
Das gleiche gilt für das Gründungsprotokoll
Der einfachheit halber kann es der neu gewählte Vorstand stellvertretend unterschreiben, dieser sollte dann aber auch aus mindestens 7 Personen die zu Gründung erforderlich sind, sein. Da das Ganze danach von einem Notar beurkundet werden muss, für die Eintragung im Vereinsregister, wird er dann schon auf Formfehler o.Ä. hinweisen. Schließlich kostest das ja auch Gebühren und dafür muss er auch was tun.
31 Mitglieder wählen einen aus mind. 7 Personen bestehenden Vorstand,
der Prokollführende, wird diesem sicherlich angehören.
Dann reicht es aus, wenn diese 7 das Protokoll unterschreiben.
aber Mitgliederanzahl wie auch Abstimmungsergebnis genau definieren