Ich suche eine Plattform für Geschädigte, zu denen ich Kontakte knüpfen kann zwecks weiterem gemeinsamen strafrechtlichen Vorgehen. Sehr wahrscheinlich bin ich hier falsch. Konkret: Es geht um 2 dubiose Internetunternehmen, Branchenorte.de und Unternehmensauskunft.de, die rechtswidrig Adressen und Telefonnummern ohne Zustimmung veröffentlichen. Eine Löschung dieser Daten ist bis dato unmöglich. Kopf der kriminellen Bande ist ein Olaf Brenn, der möglicherweise im Ausland sitzt, aber sich in Leipzig eine Briefkastenadresse hält. Mittlerweile habe ich einen Anwalt zwecks Abmahnung und gerichtliche Schritte eingeleitet, für eine strafrechtliche Verfolgung bräuchte ich Namen und Adressen von weiteren Betroffenen. Sollte ich hier sehr wahrscheinlich falsch sein, dann möchte ich gerne wissen, wo ich so eine Anfrage starten kann. Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß Uwe
Meine Daten sind schon jahrelang nicht mehr öffentlich (es war ein einstiger, kurzzeitiger Telefonbucheintrag), und ein Unternehmen muss der Aufforderung nachkommen, solche Daten dann auch bei sich zu löschen! Ich zitiere meinen Anwalt:
„Eine Verpflichtung Ihrerseits zur Löschung der personenbezogenen Daten meines Mandanten resultiert aus § 35 II 2 BDSG.
Die durch Sie begangene rechtswidrige Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten meines Mandanten stellt zudem einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht meines Mandanten auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, welches auf Grund der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte auch zwischen Privatrechtssubjekten Schutz genießt, indem es ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellt. Diese durch Sie begangene Rechtsverletzung begründet eine Wiederholungsgefahr, weshalb meinem Mandanten ein gegen Sie gerichteter quasinegatorischer Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 I, 1004 BGB zusteht.“
Der Anwalt wird es besser wissen als wir Nichtjuristen! Lies dir mal die aufgeführten Gesetze durch!! Von Gemeinschaftsklage sprach keiner. Sondern der Sinn liegt darin, aufzuzeigen, daß ich kein Einzelfall bin, wenn ich Strafanzeige stelle, so daß die Staatsanwaltschaft sehr wohl ein öffentliches Interesse sehen muss.
Ohne Zusammenhang zu deinem Problem, aber fürs Obige würde ich nicht die Hand ins Feuer legen. Ich bin zwar keine Juristin, interessiere mich aber durchaus für rechtliche Sachen, und neulich erst musste ich meinen Anwalt darauf hinweisen, dass er sowohl im Schreiben an die gegnerische Versicherung als auch im Schreiben an mich Müll verzapft hat.