Weiteren Werdegang vertraglich festlegen?

Hallo zusammen,
unter Umständen wechsele ich demnächst den Arbeitgeber. Ein Grund zu wechseln sind die fehlenden Aufstiegschancen beim aktuellen Arbeitgeber. Im letzten, sehr positiven, Vorstellungsgespräch wurden mir 2 interessante Möglichkeiten nach einer „Unternehmenskennenlernphase“ von 2-3 Jahren vorgestellt.

Nun zu meiner Frage: Sollte/Kann („kann“ nicht im rechtlichen Sinne, denn über die Vertragsfreiheit kann ich ja so ziemlich alles, sondern im moralischen Sinne und dem was üblich ist) ich in den Vertrag irgendwas in die Richtung des weiteren Werdegangs festschreiben lassen oder beruht das doch so stark auf variablen Faktoren (wirtschaftliche Situation, meine Leistun etc.), dass so ein Ansinnen kontraproduktiv wäre.

Danke schon mal für eure Ratschläge

Raul

FAQ 1129 nicht gelesen? - falsches Brett
Hallo,

Danke schon mal für eure Ratschläge

s.o.
G
Otto

Hallo Konzepi,
ich habe ja in meine Anfrage explizit reingeschrieben, dass es mir NICHT um den rechtlichen Aspekt geht, von daher ging ich davon aus, dass ich mir hier im richtigen Brett befinde. Sollte dies nun aber nicht so sein kann (ich warte einfach noch die ein oder andere Reaktion ab) werde ich die Frage natürlich im andere Brett posten.

Raul

Hallo

Hallo zusammen,
unter Umständen wechsele ich demnächst den Arbeitgeber. Ein
Grund zu wechseln sind die fehlenden Aufstiegschancen beim
aktuellen Arbeitgeber. Im letzten, sehr positiven,
Vorstellungsgespräch wurden mir 2 interessante Möglichkeiten
nach einer „Unternehmenskennenlernphase“ von 2-3 Jahren
vorgestellt.

Nun zu meiner Frage: Sollte/Kann …
ich in den Vertrag irgendwas in die Richtung des weiteren
Werdegangs festschreiben lassen

Ich habe aus ähnlichen Überlegungen heraus schonmal einen Vertrag von mir aus befristen lassen. Damit ging an Verhandlungen nach zwei Jahren kein Weg vorbei.
Das kann natürlich auch nach hinten losgehen.

MfG Frank Müller

… auch so verstanden, dass es ihm um die Verhandlungsführung und -taktik ging. Denn eine Rechtsfrage ist es nicht.

Gruß

Nordlicht

MOD J & K

Hallo Frnk,
vielen Dank - das ist zumindest mal ein Gedankenanstoss. Vielleicht nicht direkt befristen lassen, aber zumindest reinschreiben, dass nach einer Zeit X der Vertrag bzw. die Position neu verhandelt werden muss.

Raul