Hallo. Frau X zahlt einen monatlichen Abtrag für das Eigenheim.
Nun hat Frau X einen Lotteriegewinn erziehlt mit dem Sie das Haus in einer Summe abzahlen könnte.
Ist dies aus Steuerlicher Hinsicht überhaupt anzuraten, oder sollte sie es bei der mtl. Zahlung belassen und die aus dem Gewinn erzielten Zinsen mit aufwenden.
das es um das eigenheim geht, sollten keinerlei steuerlichen gesichtspunkte zu bedenken sein. für das eigenheim wird maximal eigenheimzulage vom staat gezahlt, diese ist aber unabhängig von zinslasten etc.
im endeffekt sollte die sofortablösung allerdings günstiger sein, da:
zinsen die fürs hausdarlehen gezahlt werden NICHT steuerlich MINDERND berücksichtigt werden!
zinsen die erzielt werden aus der anlage des gewinnes aber steuerlich ERHÖHEND angesetzt werden (sh. thread unten, kapitaleinkünfte).
bei einer summe im oberen 6stelligen oder gar 7stelligen bereich sollte unbedingt ein unabhängiger gutachter mal mitüberlgen. kein „vermögensberater“ (der will nur versicherungspolicen verkaufen), allerhöchstens einvernünftiger bänker (nicht unbedingt der mann der immer hinter dem sparkassenschalter sitzt).
es sollte (nicht nur steuerlich) begutachtet werden, welche anlageformen in welchem umfang in betracht kommen, welches kapital man sofort umsetzt und welches man wie lange wo anlegt.
bsp. junger „gewinner“ sollte vielleicht länger planen und sichere anlagen machen, alter „gewinner“ sollte vielleicht sich eher um verbrauch, verschenkungen und vererbungen kümmern.
also, nun nicht am falschen ende sparen. lieber einen unabhängigen fragen und den auch dafür bezahlen, als auf 1000e gutgemeinte tips von verwandten und bekannten reinzufallen.
dass die Belasteung steurlich bislang vermutlich keine Rolle gespielt hat und damit auch eine sofortige Tilgung unschädlich sein dürfte wurde schon gesagt, Ebenfalls, dass man sich überlegen muss, was sonst an Versteuerung kommt, wenn man das Geld nicht ins Haus steckt.
Es gibt aber natürlich noch das Problem der Vorfälligkeitsentschädigung. D.h. wenn die Finanzierung noch länger läuft, kann die vorzeitige Rückführung ziemlich ins Geld gehen. D.h. man sollte die Vorfälligkeitsentschädigung in diesem Fall vorab von der Bank mitteilen und in seine Überlegungen einfließen lassen.
Gruß vom Wiz
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