Hallo,
man gehe davon aus, dass auf dem Briefkasten ein weiterer Name angebracht wurde. Die Person ist aber beim Einwohnermeldeamt nicht unter der Anschrift gemeldet, sondern nur bei der Telekom zwecks Telefonanmeldung.
Vermieter würde Stress machen wegen evtl. Untervermietung und droht, dies der ARGE zu melden. Die Person bezieht Hartz IV.
Was meint Ihr: Könnte es Ärger mit ARGE geben?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruß
Auch ein ALG2-Bezieher A darf ggf. Post für Freund F entgegennehmen, der nicht bei A wohnhaft ist und vielleicht derzeit ohne Wohnsitz ist, aber postalisch erreichbar sein muss. Diese Post lässt sich F dann aber zuschicken mit dem Anschrift-Vermerk: „An F, c/o bzw. zu Händen A“. In dem Fall hätte A auch keine Probleme mit der ARGE zu befürchten und müsste auch nichts melden.Fs Name hätte am Briefkasten nichts zu suchen - das sieht der Vermieter richtig.
Wenn F aber in der Wohnung von A einen Telefonanschluss auf seinen eigenen Namen anmeldet, ist zwangsläufig davon auszugehen, dass F sich auch regelmäßig dort aufhält und mit A dort wohnt. Das würde die Einwilligung des Vermieters voraussetzen - und wäre von A umgehend bei der ARGE zu melden, da der Mitbewohner F zumindest wegen der anteiligen Unterkunftskosten leistungsrelevant wäre.
LG