Weiteres Gewerbe anmelden

Hallo,

ist es eigentlich möglich ein weiteres Gewerbe anzumelden,
oder kann man nur ein Gewerbe angemeldet haben und muss
das bestehende um das neue „erweitern“ ??

merci
NPI

ist es eigentlich möglich ein weiteres Gewerbe anzumelden,
oder kann man nur ein Gewerbe angemeldet haben und muss
das bestehende um das neue „erweitern“ ??

Hallo,

grundsätzlich kannst Du so viele Gewerbe anmelden, wie Du möchtest. Eine andere Frage ist die der Zweckmäßigkeit. Für jedes Gewerbe mußt Du eigene Bücher führen. Verschiedene Kapitalgesellschaften in einer Hand können sinnvoll sein. Einzelunternehmungen würde ich nicht trennen. Es gäbe nur vermeidbaren Verwaltungsaufwand und vermeidbare Kosten.

Verschiedene Tätigkeiten lassen sich intern problemlos ohne nennenswerten Mehraufwand trennen. So lassen sich einzelne Bereiche bei Bestellungen und Rechnungsstellung durch ein geeignetes Ordnungssystem separat überschaubar halten. In der Buchhaltung kann man sich Unterkonten einrichten. Wenn es unbedingt sein muß, lassen sich auch verschiedene Bankkonten einrichten (Vorsicht, das ist schon wieder Mehraufwand!).

Was der Übersichtlichkeit und der Kostenzuordnung dient, ist in Ordnung. Ganz allgemein warne ich aber vor einem beliebten Anfängerfehler: Eine eigene Existenz beginnt nun mal aus kleinen Anfängen. Mancher Gründer hat ein Problem damit, dazu zu stehen. Statt dessen wird nach außen eine Fassade errichtet, die Größe vorgaukeln soll, ja ein ganzes Firmenimperium. Ganze Schrankwände werden mit Aktenordnern vollgestellt (Inhalt: Alte Telefonbücher). Kommt Geschäftsbesuch, wird einer losgeschickt, der dauernd das Telefon klingeln läßt… Einem Selbständigen, der schon etwas länger im Geschäft ist, macht aber niemand mehr etwas vor, kein Politiker, kein Amtsmensch, kein Rechtsanwalt und schon gar kein junger Gründer. Auf den älteren Hasen wirkt solches Tun nur lächerlich und unehrlich. Hinzu kommt, daß man ein paar Jahre braucht, um eine Selbständigkeit auf einigermaßen gesunde Füße zu stellen. Anfänglich backt man ganz kleine Brötchen. Wenn man die paar zig tausend Euro Jahresumsatz der Anfangsjahre auch noch mit viel Verwaltung und sonstigem anstrengenden Brimborium versieht, schafft man sich selbst einen Klotz um den Hals, der mit dazu beiträgt, daß man vielleicht eines Tages untergeht.

Gruß
Wolfgang

Danke
Hallo Woflgang,

danke Dir für Dein Feedback. Ich persönlich sehe es genau so wie du. Nur aus Imagegründen (oder Fassagenbau) würde ich keine GmbH eröffnen (und auch nicht aus steuerlichen Gründen).

Ich fange klein an und will auch nichts überstürzen.
Mir ging es nur um die rechtliche und steuerliche Trennung bzw. Regelung einer derartigen Konstellation.

merci
NIP

Anschlussfrage
Hallo,

habe noch eine Anschlussfrage zu der sehr sonst sehr aufschlußreichen Antwort: Wie ist das denn, wenn man z.B. zwei oder drei völlig unterschiedliche Gewerbe ausübt? Man muss doch im Gewerbeschein den Zweck der Unternehmung angeben? Und da liegen doch - sagen wir mal - ein Goldfischzüchter und ein Softwareveredeler ziemlich weit auseinander. Trotzdem kann es ja ein und dieselbe Person sein. Gibt es da keine Probleme mit dem Gewerbeamt oder sonst einer Behörde?

habe noch eine Anschlussfrage zu der sehr sonst sehr
aufschlußreichen Antwort: Wie ist das denn, wenn man z.B. zwei
oder drei völlig unterschiedliche Gewerbe ausübt? Man muss
doch im Gewerbeschein den Zweck der Unternehmung angeben? Und
da liegen doch - sagen wir mal - ein Goldfischzüchter und ein
Softwareveredeler ziemlich weit auseinander. Trotzdem kann es
ja ein und dieselbe Person sein. Gibt es da keine Probleme mit
dem Gewerbeamt oder sonst einer Behörde?

Hallo Michael,

Goldfischzucht und Software ist doch eine schöne Kombination. Schließlich gibts bestimmt Software für Goldfischzüchter (vermute ich). Wenn diese Tätigkeiten auf dem Gewerbeschein vermerkt sind, wird sich kein Amt daran stören.

Sobald Mitarbeiter beschäftigt werden, meldet sich die Berufsgenossenschaft. Dann muß man darauf achten, daß es unterschiedliche Gefahrenklassen mit unterschiedlicher Beitragshöhe gibt. In der Zucht von Koi-Karpfen oder Hochsee-Goldfischen könnte jemand stolpern, in eines der riesigen Becken fallen und von einem Piranha-Goldfisch gebissen werden. Der Software-Beschäftigte ist davon nicht bedroht und wird deshalb in eine niedrigere Gefahrenklasse eingestuft. Bei Berücksichtigung solcher Unterschiede wird alles gut.

Sehr unterschiedliche Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes oder in verschiedenen Betriebsteilen, die einem Inhaber gehören, sind nichts Ungewöhnliches. Ein Beispiel ist ein Handwerksbetrieb, etwa eine Schlosserei und ein Handelsgeschäft. In ländlichen Gebieten gibt es bis zum heutigen Tag Kombinationen aus Gaststätte, Lebensmittelladen, Postagentur, Tankstelle, Heizöl- und Kohlenhandel.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke übrigens nochmal für die Antwort!! (hatte ich doch glatt vergessen, sorry)

Gruss
Michael