Hallo,
folgendes Szenario: Mutter M hat bei ihrem Kind A drei Jahre Elternzeit genommen. Diese laufen noch bis zum 1.8.13. Angenommen, M hat jetzt zum 1.10.12 ein weiteres Kind B bekommen. Bis zu welchem Datum kann M jetzt Elternzeit nehmen, wenn M die vollen 3 Jahre für B ausnutzen möchte? Können die 10 Monate für A noch aufgebraucht werden oder läuft die Elternzeit nur bis zum 30.09.15?
Freu mich über Antworten!
Hallo,
ich versteh Deine Frage bzw. das Problem nicht ganz, versuch es aber trotzdem mal.
Mit der Geburt des 2. Kindes ändert sich zunächst an der Elternzeit für das 1. Kind nichts. Auf Antrag kannst Du aber Deine Elternzeit ab dem 3. Geburtstag des 1. Kindes bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes verlängern, d.h. bis Oktober 2015.
Grüße
Jessica
Hallo,
doch, es kann sich evtl. schon was ändern. Man könnte z. B. die für das 1. Kind laufende Elternzeit vorzeitig mit Beginn der Mutterschutzfristen des 2. Kindes beenden. Dies kann durchaus Sinn machen, weil man dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss hat.
Grüße
Florian
Hallo,
das kann ich mir nicht vorstellen, dass man dieses Recht hat denn man legt sich auf die Elternzeit ja FEST. D.h. man kann sie nicht einfach so beenden (so auch die Information meiner Personalabteilung - ich hatte denselben Fall und habe wegen der Elterngeldberechnung nachgefragt). Wäre ja auch schön für die Schwangere und schlecht für den Betrieb - der zahlt ja dann für eine Frau die nur auf dem Papier wieder da war.
Grüße
Jessica
Hallo,
doch man hat dieses Recht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Die meisten Arbeitgeber wissen davon nur nichts oder wollen nichts davon wissen.
Bei Bedarf kann ich hier gerne mehr dazu schreiben.
Grüße
Florian
Hallo,
es würde schon reichen, wenn Du das Gesetz zitieren würdest, dann brauchen wir keine Geschichten und den EuGH.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.
Steht so ja erst ein paar Wochen im Gesetz.
VG
EK
Hallo,
danke für die Antworten!
Sprich es wäre möglich, die Elternzeit von Kind A zu beenden und für Kind B Elternzeit zu nehmen. Wenn die Elternzeit für B bis zum 3. Geburtstag läuft, hätte man immer noch die restlichen 10 Monate von Kind A, die man dann nach Bedarf ja noch hinten dranhängen könnte, oder?
Das sind doch schon mal gute Informationen, danke sehr, das hat mir weitergeholfen!