Hallo,
mich interessiert Folgendes: Wenn man gegen eine Nebenkostenabrechnung 2004 und 2005 Ende 2006 Widerspruch eingereicht hat mit der Bitte um Zusendung von Unterlagen und Korrektur der Abrechnung und von der HV nichts dergleichen passiert, was macht man dann? Ist es die Pflicht des Mieters, die Einwände nachzuweisen oder muss die Hausverwaltung aktiv werden? Nun ist seit dem Einwand fast ein Jahr um und es ist fraglich, ob mit dem Jahresende die alten Abrechnungen verfallen und somit gegenstandslos sind.
Die Abrechnung von 2005 hat sehr hohe Heizwerte gehabt (Erhöhung um 48% bei den Preisen je Einheit). Daraufhin wurde die Miete angehoben, die unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung gezahlt wurde. Sollten die Abrechnungen verfallen, dann könnte man die „zuviel“ gezahlte Miete doch wieder bei der nächsten Mietzahlung in Abzug bringen, oder?
Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung.