Hallo an alle!
Wenn in einem Rechtsstreit der Richter den Beklagten dazu verdonnert, selber herauszufinden, welches weitere Wohneigentum der Kläger wohl habe, wie und wo findet man das heraus?
Der Kläger verweigert die Auskunft.
Das Katasteramt ist laut Aussage eines Anwaltes so gestrickt, dass man jede Wohnung in jedem Haus in jeder Strasse selber nachschlagen müsse. In einer Großstadt eine annähernd unmögliche Aufgabe.
Das Finanzamt wird wohl auch keine Auskunft erteilen - oder gibt es dort eine Möglichkeit?
Wer weiß wie’s geht?
Vielen Dank!
Susanne
Hallo an alle!
Wenn in einem Rechtsstreit der Richter den Beklagten dazu
verdonnert, selber herauszufinden, welches weitere
Wohneigentum der Kläger wohl habe,
…wie „verdonnert“… heißt dass dies ist zumindest schriftlich irgendwie niedergelegt?
Soweit dies nachweisbar ist würde ich meinen, dass dies dem Grundbuchamt (nicht Katasteramt!) als berechtigtes Interesse reicht die Suchfunktion zu benutzen. Es werden ja auch keine weitergehenden Informationen begehrt über Belastungen etc., sondern lediglich ob die betreffende Berson einfach weiteres Wohneigentum (ggf. sonst Grundeigentum) besitzt.
Soweit mir bekannt ist können die jeweiligen Grundbuchämter die Suche jedoch nur auf Ihren Grundbuchbereich (der Amtsgerichtsbezirk) ausweiten. Man sollte also zumindes die etwaige Region wissen. Name und Geburtsdatum des Eigentümers sollten natürlich bekannt sein.
ml.
Ja super!
Ich hatte immer nur das Katasteramt im Kopf, mir war nicht bewusst, dass das Grundbuchamt ein anderes ist.
Verdonnert heißt, wenn man berechtigte Zweifel an einer Eigenbedarfskündigung anmeldet, dann ist man selber auch beweispflichtig.
Und dass ist nicht immer leicht.
Gruß
Susanne
Auch das Katasteramt hat mittlerweise eine Suchfunktion, den Besitz eines Eigentümers auf Grund des Namens zu suchen.
Auch das Katasteramt hat mittlerweise eine Suchfunktion, den
Besitz eines Eigentümers auf Grund des Namens zu suchen.
Das ist richtig. Die Grundbuchämter sind mit dem algemeinen Liegenschaftskataster (ALB) verknüpft und greifen bezüglich der Eigentümerdaten und der Flurstücke auf diselbe Datenbank zurück.
Aus meinem Bundesland kann ich nur berichten, dass bei den Katasterämtern quasi jede Auskunft bezahlt werden muss, wogegen die Grundbuchämter noch viele Sachen, auch solche die mit erheblichen Nachforschungen verbunden sind kostenlos getätigt werden.
ml
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