Hallo zusammen,
ich hab eine Frage:
wenn ein bestehendes Gewerbe übernommen wird (von der Oma auf den Enkel).
Das Gewerbe ist z.B. auf Helga Müller Schrotthandel eingetragen.
Muss dann der Enkel das Gewerbe auf Martin Müller Schrotthandel umbenennen oder kann er den alten Namen übernehmen?
Gruß
Ramona
Hallo,
Hallo zusammen,
wenn ein bestehendes Gewerbe übernommen wird (von der Oma auf
den Enkel).
Das Gewerbe ist z.B. auf Helga Müller Schrotthandel
eingetragen.
Muss dann der Enkel das Gewerbe auf Martin Müller
Schrotthandel umbenennen oder kann er den alten Namen
übernehmen?
Unter Einbezug des HGB kann dies leicht beantwortet werden.
§ 17 (1) HGB besagt folgendes:
„Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“
Außerdem ist dann noch § 22 (1) HGB zu beachten:
„Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält, mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fort-führen, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen.“
Damit dürfte Deine Frage beantwortet sein, oder ? Es ist also möglich.
Viele Grüße
TraderS