Firma A bekommt von Firma B per Anwalt ein Schreiben, da Firma B von einer Firma C wegen Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht wurde.
Firma A musste sich nun auch eine Anwalt holen und konnte die Vorwürfe jedoch von sich abweisen.
Nun hat Firma A eine Rechnung seines Anwalts bekommen.
Kann Firma A die Rechnung bei der Firma B geltend machen um so das ganze nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen da ja Firma A recht hat in dem Streitfall.
da gibt es die Regel: Wer die Musik bestimmt, bezahlt.
Aus dem Posting ist nicht unbedingt ersichtlich, ob A nur mit anwaltlicher Hilfe in der Lage war, die Ansprüche abzuwehren.
Warum verweist A seinen Anwalt nicht an B, die Anwaltskosten dort geltend zu machen?
vielen Dank für die Antwort.
Ja, A ist nur mit anwaltlicher Hilfe in der Lage gewesen die Ansprüche abzuwehren.
A wusste nicht das der Anwalt auch die Möglichkeit hat die Forderung bei B geltend zu machen, sondern das es bei A liegt, dass er sich das Geld dann wieder zurück holt.