Hallo!
Ich möchte einen Wohnberechtigungsschein/§5-Schein in Hamburg beantragen. Ich habe letztes Jahr noch Hartz4 von der Arge bezogen. Meine Frage ist, wenn ich die Einkünfte für den WBS beim Wohnungsamt/Bezirksamt nachweise, wird das mit den Daten bei der Arge abgeglichen? Teilen Bezirksamt/Wohnamt und die ARGE den gleichen Datenpool? Ist die Weitergabe der Daten zwischen den Ämtern Usus bzw überhaupt erlaubt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüsse, W. Hill