Hallo,
folgende Situation ist gegeben:
Person A kauft der Autovermietung Z einen 1,5 Jahre alten PKW mit 16.000km der Marke Y ab. Marke Y gibt auf Neufahrzeuge Garantien (2 Jahre Mängelbeseitigung, 3 Jahre Lack, 8 Jahre Durchrostung).
Frage:
Werden diese Garantien auf Person A übertragen, wenn er von Z den PKW kauft? Könnte A also die Garantieleistungen von Y in Anspruch nehmen?
Danke, Alexander.