Hallo,
angenommen jemand würde seinen Vater pflegen, hätte am Samstag Abend aber keine Zeit und würde die Nachbarin (Privatperson) fragen, ob sie für 3 Std einspringt.
Die Pflegekasse würde für solch eine Verhinderungspflege Pflegegeld bis zu 1.600€/Jahr zur Verfügung stellen. Die Nachbarin würde für die 3 Std 30€ vom zu Pflegenden erhalten und dieser erhält diese 30€ von der Pflegekasse erstattet. Man gäbe also nur das reine Pflegegeld weiter.
Müssten die 30€ von der Nachbarin versteuert werden? Gibt es für solche Fälle Freibeträge?
Die Nachbarin würde das nicht gewerblich machen, aber vielleicht nicht nur einmal im Jahr. Aber auch mal der Nachbar von gegenüber oder der hinterm Haus oder der Freund eine Strasse weiter, je nachdem wer Zeit hätte.
Danke für Eure Hilfe und Gruß