Weitergabe des Pflegegeldes an Ersatz-/Verhinderungspfleger steuerpflichtig?

Hallo,

angenommen jemand würde seinen Vater pflegen, hätte am Samstag Abend aber keine Zeit und würde die Nachbarin (Privatperson) fragen, ob sie für 3 Std einspringt.

Die Pflegekasse würde für solch eine Verhinderungspflege Pflegegeld bis zu 1.600€/Jahr zur Verfügung stellen. Die Nachbarin würde für die 3 Std 30€ vom zu Pflegenden erhalten und dieser erhält diese 30€ von der Pflegekasse erstattet. Man gäbe also nur das reine Pflegegeld weiter.

Müssten die 30€ von der Nachbarin versteuert werden? Gibt es für solche Fälle Freibeträge?
Die Nachbarin würde das nicht gewerblich machen, aber vielleicht nicht nur einmal im Jahr. Aber auch mal der Nachbar von gegenüber oder der hinterm Haus oder der Freund eine Strasse weiter, je nachdem wer Zeit hätte.

Danke für Eure Hilfe und Gruß

Servus,

Müssten die 30€ von der Nachbarin versteuert werden? Gibt es für solche Fälle Freibeträge?

es gibt hier eine Art Grauzone - man kann das als nicht weisungsgebundene Tätigkeit auffassen, dann fallen die Einnahmen der Nachbarin unter die 410 € im Jahr, die sie aus anderen Einkünften ohne Festsetzung von ESt haben kann, wenn sie Einkünfte mit Lohnsteuereinbehalt (reguläre Anstellung) hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

super, vielen Dank!

Unter welchem Begriff finde ich denn die 410-Grenze im EstG?
Ich such schon ein Weilchen gesucht und habe nichts passendes gefunden oder leider überlesen. Ich hatte schon mal den § 22 Abs 3 im Auge, aber da steht was von 253 €. Ich kann mich aber erinnern zu DM-Zeiten gab es so ne Grenze mit 800 DM.

Danke Dir!

Servus,

die Quelle ist ganz hinten im Abschnitt „Steuererhebung“ drangeklemmt, der § 46 EStG, vor allem Absatz 3.

Schöne Grüße

MM

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