Weitergabe Gehaltsdaten an Dritte

Ein Arbeitnehmer erhält unaufgefordert ein Angebot einer Versicherung über den Abschluß einer Altersversorsorge.

Der Arbeitgeber des Arbeitnehmers hat ohne Einverständniserklärung des AN die Gehaltsdaten an einen Versicherungsmakler zur Angebotserstellung übergeben.

Wie ist die Rechtslage ? Kann der Arbeitgeber einfach die Gehaltsinformationen weitergeben ? Erhält vermutlich der Arbeitgeber sogar eine Provision ?

Servus Giovanni,

um das Blut ein wenig zu kühlen:

Keine Antwort auf Deine Frage (als ich in 2002 die Frage „betriebliche Altersversorgung“ auf dem Tisch hatte, haben wir niemanden gezwungen, da mitzuspielen - der beauftragte Dienstleister ging den unabhängig vom legalen Aspekt anständigen Weg und befragte die Kollegen, wer nix sagen wollte, sagte halt nix. Und „riesterte“ dann eben, sein Pech…),

sondern bloß eine Anmerkung:

Obwohl der relative Vorteil von Wegen der betrieblichen Altersversorgung Unterstützungskasse, Pensionskasse im Vergleich zu anderen Wegen im Verlauf der letzten 2 Jahre geringer geworden ist, und ab 2008 noch weiter abnimmt, ist dieses bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und nicht grade extrem niedrigen Gehältern fast immer das Beste, was man machen kann.

Der Arbeitgeber, der einen der genannten Wege für seine Arbeitnehmer organisiert, tut ihnen erstmal was Gutes, ganz so argwöhnisch braucht man das nicht sehen.

Selbstverständlich tut dieses ein Arbeitgeber nicht bloß aus Menschenliebe, er hat selber auch Vorteile davon. Aber keine Provision für die Vermittlung - die kriegt der Dienstleister, der das in die Hand nimmt - sondern (1) noch zwei Jahre lang deutlich geringere Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und (2) viel wichtiger: Er muss sich nicht mit siebenundfünfzig unterschiedlichen Direktversicherungsverträgen bei dreizehn verschiedenen Versicherungen rumschlagen, sondern er hat die Möglichkeit, das ganze Thema mit wenigen monatlichen Routinearbeitsgängen zusammengefasst zu erledigen. Da ist Musik drin, da kann man richtig sparen. Also eine „Win/win“-Situation.

Die beschriebene Vorgehensweise spricht nicht unbedingt für den beauftragten Dienstleister, aber es ist nicht gesagt, daß er deswegen in anderen Zusammenhängen schlampt.

Schöne Grüße

MM

Der Arbeitgeber des Arbeitnehmers hat ohne
Einverständniserklärung des AN die Gehaltsdaten an einen
Versicherungsmakler zur Angebotserstellung übergeben.

Es kann auch sein, dass die Angebotsdaten und Gehaltsinformationen an
einem neutralen, dritten Ort zusammengefügt wurden. Das
Versicherungsunternehmen hatte so nie deine Gehaltsdaten in Händen
und wird diese bis Vertragsabschluss auch nicht kennen.

Ohne das Mailing aber reell in Händen zu halten, ist eine genaue
Auskunft diesbezüglich schwer zu treffen.

Kann der Arbeitgeber einfach die
Gehaltsinformationen weitergeben ?

Denke nein, außer unter oben genannter Bedingung, da hier keine Daten
weitergegeben wurden.

Erhält vermutlich der
Arbeitgeber sogar eine Provision ?

Sehr wahrscheinlich.

Gruß
Falke