Servus Giovanni,
um das Blut ein wenig zu kühlen:
Keine Antwort auf Deine Frage (als ich in 2002 die Frage „betriebliche Altersversorgung“ auf dem Tisch hatte, haben wir niemanden gezwungen, da mitzuspielen - der beauftragte Dienstleister ging den unabhängig vom legalen Aspekt anständigen Weg und befragte die Kollegen, wer nix sagen wollte, sagte halt nix. Und „riesterte“ dann eben, sein Pech…),
sondern bloß eine Anmerkung:
Obwohl der relative Vorteil von Wegen der betrieblichen Altersversorgung Unterstützungskasse, Pensionskasse im Vergleich zu anderen Wegen im Verlauf der letzten 2 Jahre geringer geworden ist, und ab 2008 noch weiter abnimmt, ist dieses bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und nicht grade extrem niedrigen Gehältern fast immer das Beste, was man machen kann.
Der Arbeitgeber, der einen der genannten Wege für seine Arbeitnehmer organisiert, tut ihnen erstmal was Gutes, ganz so argwöhnisch braucht man das nicht sehen.
Selbstverständlich tut dieses ein Arbeitgeber nicht bloß aus Menschenliebe, er hat selber auch Vorteile davon. Aber keine Provision für die Vermittlung - die kriegt der Dienstleister, der das in die Hand nimmt - sondern (1) noch zwei Jahre lang deutlich geringere Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und (2) viel wichtiger: Er muss sich nicht mit siebenundfünfzig unterschiedlichen Direktversicherungsverträgen bei dreizehn verschiedenen Versicherungen rumschlagen, sondern er hat die Möglichkeit, das ganze Thema mit wenigen monatlichen Routinearbeitsgängen zusammengefasst zu erledigen. Da ist Musik drin, da kann man richtig sparen. Also eine „Win/win“-Situation.
Die beschriebene Vorgehensweise spricht nicht unbedingt für den beauftragten Dienstleister, aber es ist nicht gesagt, daß er deswegen in anderen Zusammenhängen schlampt.
Schöne Grüße
MM