Hallo,
Moinsen
wie ist der Schutz der persönlichen Daten (Alter, Krankheiten)
bei den Krankenkassen geregelt?
Nach Bundesdatenschutzgesetz…aber, Du meinst in diesem Falle sicher nicht die Kr.Kassen…
Ist die Weitergabe an Zentrale Stellen erlaubt?
Datenweitergabe unterliegt der Zweckbindung…
Genaueres kannst Du im Bundesdatenschutzgesetz nachlesen…
z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
Ein Beispiel ist die „Zentrale Stelle Mammographie-Screening“,
die Daten der Kassen-Mitglieder übermittelt bekommt, die
weiblichen Mitglieder ab 50 anschreibt und auch gleich einen
„Termin“ zur Untersuchung bekannt gibt. Das heißt - Werbung
ins Haus, ohne Reaktion sogar zweimal!
Im weiteren Verlauf zitierst Du aber, dass die Daten nicht von den Kassen, sondern von der Meldebehörde kommen…
Beschrieben ist es folgendermaßen:
"Wir haben Sie kürzlich zur Teilnahme am MSP eingeladen.
Leider haben Sie den Termin nicht wahrgenommen, deshalb
möchten wir die Einladung heute wiederholen. Ihre Teilnahme
ist selbstverständlich freiwillig.
Die Einladung erfolgt auf Basis der Melderegisterdaten Ihrer
Gemeinde und entspricht den gesetzlichen Vorgaben zum
Datenschutz!!!
Aha!!
Die Daten kommen also nicht von der Krankenkasse, sondern von der Meldebehörde!!
Wir bieten Ihnen folgenden Termin an: Montag, 8.11., 9.30
Uhr."
Die rechtliche Frage:
Geht es weiter mit der „Zentralen Stelle für
Gebärmutterschutzimpung der 16-jährigen“, die demnächst
persönlich angeschrieben werden?
das weiss man nie, was sich z. B. eine amtierende oder zukünftige Regierung ausdenkt…
Warum darf das Melderegister der Gemeinde Daten über Alter und
Adresse herausgeben, um in dieser Weise angeschrieben zu
werden?
Das ergibt sich in diesem Falle aus dem Melderrechtsrahmengesetz…
zum nachlesen z. B. hier: http://bundesrecht.juris.de/mrrg/index.html
Da das Mammographie-Screening Programm 2002 von der damaligen Bundesregierung verabschiedet wurde, ist hier der rechtliche Hintergrund geschaffen worden, dass die Screening-Center, die Daten der in Frage kommenden Personen übermittelt bekommen darf…
Wie kann man sich dagegen wehren, an welche Stelle wäre ein
Brief zu schreiben, damit Daten nicht weitergegeben werden? An
die „Gemeinde“, die sie weitergegeben hat?
Du kannst bei der zuständigen Meldebehörde nach § 7 Punkt 5 Melderechtsrahmengesetz eine Übermittlungssperre beantragen (wenn ich mich recht entsinne, gab es beim Meldeformular ein Kästchen zum ankreuzen, ob man dieses möchte oder nicht…vmtl. hast Du es nicht angekreutzt)
Grundsätzlich sollte man überlegen, ob man sich solch einer -in meinen Augen mal sinnvolle- Geschichte entziehen sollte… als selbst am Krebs Erkrankter (inzwischen aber "ausgestanden), halte ich persönlich Vorsorgemaßnahmen für äußerst sinnvoll…
Viel „nerviger“ und wirklich sinnlos finde ich, dass sich selbst Parteien vor Wahlen Daten von „Zielgruppen“ übermitteln lassen dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung…aber das war hier ja net gefragt…
Danke im voraus!
Büdde 
Karin
Gruß
MG