Weitergabe persönlicher Daten durch AA trotz Widerspruch

Hallo alle zusammen,

angenommen jemand ist arbeitslos gemeldet und gibt bei der Frage ob die persönlichen Daten an mögliche Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen, ob mündlich oder schriftlich gestellt, jedesmal an dass eben dies nicht gemacht werden soll und es wird auch so in das System eingetragen. Plötzlich rufen wie befürchtet Zeitarbeitsfirmen, teilweise mit fragwürdigen Jobangeboten an und behaupten die Kontaktdaten vom Arbeitsamt erhalten zu haben. Die Berater beim Arbeitsamt rätseln erst rum und stellen dann fest dass das am System liegen würde, wenn die Arbeitgeber sich für einen bestimmten Bewerber interessieren würden bekämen sie die Kontaktdaten abgesehen von der Telefonnummer was aber nichts bringt wenn diese unter dem Namen der Eltern im Telefonbuch steht. Die Berater können angeblich nichts dagegen tun da dies von höherer Stelle so geregelt wäre.

Ist das rechtlich korrekt? Kann man etwas dagegen machen?

Gruß Tobias

Hallo,

Kann man etwas dagegen machen?

Guck zunächst in der Jobbörse dein Bewerberprofil an und guck dort, ob dies anonymisiert ist. Wenn ja, ob irgendwo deine Telefonnummer steht.
Dann melde dich wieder.

Gruß
Otto

Hallo,

angenommen jemand ist arbeitslos gemeldet und gibt bei der Frage ob die persönlichen Daten an mögliche Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen, ob mündlich oder schriftlich gestellt, jedesmal an dass eben dies nicht gemacht werden soll und es wird auch so in das System eingetragen.

Konnte man wirklich der Weitergabe jeglicher Daten widersprechen oder möglicherweise nur der von Telefonnummer und E-Mail-Adresse?

Plötzlich rufen wie befürchtet Zeitarbeitsfirmen, teilweise mit fragwürdigen Jobangeboten an und behaupten die Kontaktdaten vom Arbeitsamt erhalten zu haben. Die Berater beim Arbeitsamt rätseln erst rum und stellen dann fest dass das am System liegen würde, wenn die Arbeitgeber sich für einen bestimmten Bewerber interessieren würden bekämen sie die Kontaktdaten abgesehen von der Telefonnummer was aber nichts bringt wenn diese unter dem Namen der Eltern im Telefonbuch steht. Die Berater können angeblich nichts dagegen tun da dies von höherer Stelle so geregelt wäre.

Ob die Berater da irgendetwas können, mag ich nicht beurteilen. Ihre Aufgabe ist ja vornehmlich die Beratung/Vermittlung, was sicher schon deren volle Kraft und Aufmerksamkeit erfordert. Dass man unter den Eltern im Telefonbuch zu finden ist, werden sie auf keinen Fall beeinflussen können.

Ist das rechtlich korrekt?

Ja. Was sollen die gegen den Telefonbucheintrag machen?

Kann man etwas dagegen machen?

Den Telefonbuchentrag löschen. Wird aber auf die schnelle und absehbare Zeit nichts bringen. An meinem Handy kann ich Anrufe mit unbekannten/unterdrückten Nummern abweisen/unterdrücken (was weiß ich, wie es heißt). Vielleicht geht das auch bei Festnetztelefonen.
Dann hat man vor sowas und ungebetenen Werbeanrufen Ruhe.

Grüße

Hallo,

in den Fragebögen wurde unter dem Punkt „Veröffentlichung in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit“ angekreuzt „anonym veröffentlichen“ und als Beschreibung steht dazu „ohne Zustimmung zur anonymen, telefonischen Kontaktaufnahme durch Arbeitgeber (ohne Name, Adresse, Telefonnummer)“. Ich hab gerade wie in der anderen Antwort geraten in der Jobbörse nachgeschaut, dort ist alles anonym bis auf PLZ und Wohnort. Die Arbeitgeber müssen sich beim Arbeitsamt melden und dort wird dann scheinbar der Name und die vollständige Adresse herausgegeben.
Mir geht es nicht darum dass die Firmen die Telefonnummer aus dem Telefonbuch raussuchen sondern darum dass das Arbeitsamt die Daten rausgibt mit deren Hilfe die Telefonnummer rausgesucht wird. Das mit der Nummernanzeige geht leider nicht wenn man sich selber bewirbt und mit einem Rückruf rechnen muß.

Gruß Tobias

Hallo,

Da die Anfrage quasi aus der Jobbörse ausgelagert
ist wird damit der Widerspruch umgangen und die Hotline gibt
Name und Adresse heraus.

Die anonyme Veröffentlichung dient dazu, dass nicht jedermann, eventuell mit sachfremden Interessen, Kontakt aufnehmen kann. Arbeitgeber, die an einer Arbeitsvermittlung interessiert sind, erhalten aber selbstverständlich die Daten zur Kontaktaufnahme. Das ist auch keine Veröffentlichung und nicht Mißachtung der persönlichen Wünsche. Hätte man kein Telefon, so würde die Adresse weitergegeben zur schriftlichen Kontaktaufnahme.
Der Arbeitsvermittlungsprozess kann auf zwei Wegen erfolgen

  1. Der Arbeislose/-suchende erhält von der AA/JC die Kontaktdaten des Arbeitgebers mittels schriftlichem Vermittlungsvorschlag, wenn die Initiative vom Arbeitsvermittler ausgeht, der in Jobbörse recherchiert. Es könnte auch der Arbeitsuchende selbst die Recherche durchführen und dabei auf ein „anonymes“ Stellenangebot treffen. Dann erhält er die Kontaktdaten mündlich/telefonisch.
  2. Der Stellenbieter/AG der selber in der Jobbörse recherchiert erhält auf Anfrage und nach Prüfung durch den Arbeitgeberservice die Kontaktdaten des Arbeitsuchenden.

Auch bei schriftlichen Vermittlungsvorschlägen erhält der Stellenanbieter eine Zweitschrift. Er könnte folglich auch selbst den Kontakt aufnehmen.
Telefonische V. können naturgemäß keine Rechtsfolgenbelehrung beinhalten.

Gruß
Otto