Weitergabe von Adressinformationen an Kunden

Guten Tag,
in unserem Unternehmen werden Musterlieferungen inklusive eines Lieferscheins an unsere Kunden (gewerblich und privat) versendet. Auf diesem Lieferschein ist die Privatadresse, die gleichzeitig die Home office Adresse ist des Mitarbeiters ist, vermerkt.
Ist die Ünermittlung dieser Adresse zulässig?
Vielen Dank für eine Antwort!
Alexander

Hallo,

welchen Zweck soll die Angabe der Home-Office-Adresse des jeweiligen Mitarbeiters auf dem Lieferschein haben? Wenn es darum geht, bei Problemen nachvollziehen zu können, welche/r Mitarbeiter/in die Musterlieferung gepackt hat, würde ein entsprechendes Kürze oder eine Ziffernkombination, die sich nur im Unternehmen auf die/den betreffende/n Mitarbeiter/in zurrückführen läßt, voll und ganz ausreichen.

Wenn es keinen nachvollziehbaren Grund für die Angabe der Anschrift gibt, wäre die Angabe auf dem Lieferschein unzulässig.

Was sagt denn Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragte dazu? Und falls es einen Betriebsrat geben sollte, was sagt denn der dazu?

Viele Grüße,

W.H.