Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Weitergabe von Daten an ein Call Center mit folgendem Sachverhalt:
Firma A kauft Daten Lizenzkauf von Firma B - und gibt nach Selektion diese Daten an ein Call Center weiter, damit diese damit die Kalt-Akquise tätigen - ist das dann schon rechtswidrig, wenn in den AGB´s von Firma B der die Datensätze verkauft folgender Satz drin steht: Sofern wir mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, sind alle von uns überlassenen Adressen zur eigenen Nutzung im Rahmen von Direktwerbeaktionen des Kunden bestimmt. Die Nutzung ist auf 6 bzw 12 Monate ab dem Datum der Bestellung begrenzt. Jede Weiterveräußerung oder Weitergabe zur Nutzung durch Dritte ist untersagt, wir behalten uns Schadensersatzforderungen vor. Zum Nachweis der missbräuchlichen Nutzung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche jeweils in die Adresskollektionen eingearbeitet sind. Ausgenommen hiervon sind geschlossene Verträge im Bereich Best Premium. Hier gewähren wir ein dauerhaftes Nutzungsrecht. Im Tarif Best CLASSIC, gilt das Nutzungsrecht wie gebucht als vereinbart.
Ich danke euch jetzt schon mal im Voraus für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße
Lona