Weitergabe von Daten an Dritte?

Hey,
ich bin bei einer studentischen Initiative (gemeinnütziger und eingetragener Verein) und wir organisieren mit Unternehmen zusammen Projekte für Studenten, zwecks der verbesserten Berufsbildung.

Für diese Projekte muss man sich bewerben und das Unternehmen schaut anhand von anonymisierten Bewerbungen/Lebensläufen, welche Teilnehmer an den Workshops/Exkursionen/… teilnehmen können/dürfen.

Wo finde ich da eine Rechtsgrundlage?! Wie stark muss das anonymisiert werden? Sind wir durch die Anonymisierung dann auf der sicheren Seite?!

Kann mir da jemand weiterhelfen :smile:?

LG,
Aca

Hallo, kann da leider nicht helfen.
Gruß Ingeborg

Hallo,
leider kann ich dazu nichts Verbindliches sagen. Viel Glück.
Mops

Hallo,

ich kann die Problematik nicht so ganz nachvollziehen. Woher bekommt ihr die Daten über die Studenten? Wenn diese Sie direkt an euch geben zum Zwecke eben dieser Vermittlung mit Privatunternehmen, gibt es meines Erachtens kein Datenschutzproblem, da eine Einwilligung vorliegt.
Andernfalls, falls ihr die Daten aus Quellen, etwa der Uni selbst, bekommt, dann muss zum einen schon die Uni als öffentliche Stelle bei der Weitergabe an euch das Datenschutzinteresse der Studenten entsprechend wahren, zum anderen würde sich dann anbieten eine Einwilligung der Studenten einzuholen.
Daneben der Hinweis: Anonym sind Daten immer dann, wenn auch nicht durch Kombination und Auswertung der gesammelten Daten auf die Person zurückgeschlossen werden kann. Ab wann das so ist - das ist wie so oft im rechtlichen Bereich - ist Auslegungssache.

Private Vermittlung?
Da würde ich beim Arbeitsamt vorfühlen - die haben bestimmt genaue Vorschriften, die man erfüllen kann/muss.

Hey, leider keine Ahnung

Hey,

„Vermittlung“ ist vllt. nicht das richtige Wort. Unser Vereinszweck ist die Berufsbildung und wir gestalten das Projekte gemeinsam, aber das Unternehmen will sich halt an der Auswahl der Teilnehmer beteiligen, da das Unternehmen auch die Kosten trägt.

LG,
Aca

Private Vermittlung?
Da würde ich beim Arbeitsamt vorfühlen - die haben bestimmt
genaue Vorschriften, die man erfüllen kann/muss.

Die Grundlage allen ist das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG.

Da diese Materie hier ungeheuer komplex ist, bleibt euch nur eines: geht zu einem Anwalt, der sich damit auskennt und lasst euch von den beraten.

Hallo Aca,

leider ist die Fragestellung nicht eindeutig.
1 Welche Rechtsgrundlage soll wofür bestehen?
2 Wer soll auf
3 welcher „sicheren Seite“ sein?
4 Falls es nur um die Frage der Anonymisierung von Bewerbungen geht:
4.1 In den USA ist die anonymisierte Bewerbung seit den 60er Jahren üblich. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.08.2006 entstand bei zunächst nur fünf (!) international erfahrenen Unternehmen in Deutschland die Idee, versuchsweise eine „anonymisierte Bewerbung“ („anonymisierten Lebenslauf“) zuzulassen. Das AGG sieht dies nicht vor.
4.2 Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine anonymisierte Bewerbung.
4.3 Ein Unternehmen kann (muss aber nicht) eine anonymisierte Bewerbung gestatten.
Der Bewerber kann in seinen kopierten Bewerbungsunterlagen entfernen, schwärzen bzw. weglassen: Name, Alter, Geschlecht, Familienstand, Anschrift, Religion, Nationalität, Foto.
4.4 Ohne irgendeine (zuverlässige !) Adresse ist eine Bewerbung naturgemäß sinnlos.
4.5 Entscheidend ist bei einer anonymisierten Bewerbung die fachliche und persönliche Eignung. Diese ist daher überzeugend mit größter Sorgfalt darzustellen.
4.6 Eine Stellen-Ausschreibung mittels anonymisierter Bewerbung hat für Unternehmen einen weit höheren personellen Aufwand zur Folge, also auch mehr Kosten. Zudem wird sie in der Praxis spätestens dann bedeutungslos, wenn die/der Bewerber(in) zur Unterschrift eines Arbeitsvertrages erscheint. Niemand wird so töricht sein, einen Arbeitsplatz fest zuzusagen bevor er die/den Mitarbeiter(in) gesehen hat, wenn es sich um eine Stelle mit Verantwortung handelt wie sie bei Studenten üblich wäre. Es ist nicht einmal zu erwarten, dass ein Mann, der das Firmengelände sauber halten soll oder eine Dame, die am Empfang lediglich den Weg weist, ohne persönliches Kennenlernen eingestellt würde. Das anonymisierte Verfahren hat in der Praxis also nur Bedeutung für die erste Vor-Auswahl aufgrund schriftlicher Bewerbung.
4.7 Wenn das hier richtig verstanden wurde, sucht im konkreten Fall ein Unternehmen Studenten, um diese mit einem Projekt zu beauftragen und dabei zu testen, ob diese Studenten später für eine Aufgabe im eigenen Unternehmen geeignet erscheinen. Das ist bei international tätigen großen Unternehmen zum Beispiel bezüglich Ingenieur-Berufen nicht Ungewöhnliches. Hat man dies im Auge, zeigt sich, dass man eine Bewerbung zu dem Projekt überaus sorgsam erstellen sollte, weil andernfalls bedeutsame Zukunfts-Chancen vergeben werden.

Viel Erfolg wünscht
Rechtsbeistand1

Hey,

es geht aber um eine Bewerbung für einen Workshop/eine Exkursion. Das Unternehmen soll anonymisiert aussuchen und wir laden dann die Personen zu den ausgewählten Bewerbungen ein.
Es sind aber RICHTIGE Bewerbungsunterlagen, da das Unternehmen dann auch mit den Personen über eine eventuelle Zukunft bei ihnen sprechen möchte. (Dann bringen die Teilnehmer die Bewerbungen aber extra noch mal mit.)

Grüße,
Aca

Hallo Aca,

da ist irgendwo ein Missverständnis. Das dortige Vorhaben ist für mich nicht hinreichend verständlich. Wie lautet die konkrete Frage, die auf einem nachvollziehbaren vollständigen Sachverhalt aufbaut? Wo ist das rechtliche oder tatsächliche Problem?

  1. Thema: Weitergabe von Daten an Dritte? Wer an wen? Wenn jemand damit einverstanden ist, können seine Daten selbstverständlich an Dritte weitergegeben werden. Ist er es nicht, eben nicht.
  2. Ob Projektarbeit oder Workshop oder Exkursion: für die Rechtslage bezüglich der Gestaltung einer anonymisierten Bewerbung ist da kein Unterschied.
  3. Oder will der studentische Verein vielleicht von sich aus als Vermittler irgendwelchen Unternehmen anonymisiert vorliegende Bewerbungen anbieten?
    3.1 Ich lasse offen, ob dies nach Arbeitsrecht genehmigungspflichtig ist und ohne Genehmigung eventuell sogar strafbare Personalvermittlung darstellt. Das mag von anderer Seite geklärt werden.
    3.2 Ob sich darauf ein Unternehmen einlässt? Wer will schon die „Katze im Sack“, die ihm ein Verein geschickt hat?
  4. In einem solchen Verfahren - sofern es ohne Auftrag eines Unternehmens durchgeführt werden sollte - sehe ich auch keinen Sinn. Warum sollten Studenten sich bei einem Verein anonymisiert bewerben und dann darauf vertrauen, dass der Verein ihre Bewerbung auswählt und sorgsam an Unternehmen weitergibt? Zudem könnten Unternehmen aus dem Verfahren den Rückschluss auf fehlende Eigeninitiative der Bewerber ziehen.
    Ein Unternehmen wird sich regelmäßig nicht ohne vorangegangene positive Erfahrungen von einem Verein die Teilnehmer für den Workshop des Unternehmens auswählen oder gar vorschreiben lassen, es sei denn, das Unternehmen habe selbst den Verein mit der Suche nach geeigneten Interessenten beauftragt.
    Für Bewerber würde das in Ziffer 3) beschriebene Verfahren einzig den Vorteil bieten, dass sie vielleicht zunächst Porto sparen. Dem steht aber gegenüber, dass der Verein wohl auch andere Bewerberangebote vorlegt. Die Bewerber erhöhen also selbst ihren Konkurrenzdruck.
  5. Natürlich sind „richtige“ und nicht erfundene oder „Jux“-Bewerbungsunterlagen nötig, die bei einer anonymisierten Bewerbung gegenüber demjenigen, der die Anonymisierung anbietet, in dem beschriebenen Umfang anonymisiert werden könnten. Wie will sich der Verein vor der irrtümlichen Weitergabe von Jux schützen, der das Renommee des Vereins beeinträchtigen könnte?
  6. Wie schon gesagt: letztlich wird das Unternehmen bei den vom Verein oder dem Unternehmen selbst vorausgewählten Bewerbern die vollständigen, nicht anonymisierten Bewerbungs-Unterlagen sehen wollen.
    Solche Veranstaltungen sind nicht reine Menschenfreundlichkeit, sondern dienen stets dazu, neue geeignet erscheinende Mitarbeiter zu interessieren und eventuell zu gewinnen. Die Veranstaltungen kosten Unternehmen Geld, das möglichst gut angelegt werden soll.

Viel Erfolg wünscht
Rechtsbeistand1

Hey,

im ersten Post ist doch genau erklärt, worum es geht… Wir vermitteln kein Personal!
Und es gibt VIELE Unternehmen, die das in Anspruch nehmen… Oo Es geht darum, dass wir WORKSHOPS & Co. organisieren, die dann vom Unternehmen bezahlt werden und das Unternehmens stellt Referenten!
Wir sorgen für Räume, Marketing, Verpflegung und Planung…

Die Bewerbungen sind NUR FÜR die Teilnahme an diesen Projekten!

Die Teilnehmer schicken uns(Verein) Bewerbungen, wir wollen die dann gerne anonymisiert an das Unternehmen weiter schicken, damit die interessante Kandidaten auswählen können, denen WIR dann Bescheid geben. Das Unternehmen sieht also nicht, von wem das Motivationsschreiben/Zeugnis ist.

Wir helfen nicht bei der Bewerbung oder vermitteln Personal…

Es geht um MARKET TEAM e.V., die größte interdisziplinäre Studenteninitiative Deutschlands… Also sehr wohl interessant für Unternehmen und Studenten :wink:

Unternehmen lernen so halt POTENZIELLE Mitarbeiter persönlich kennen und können Karriereberatungen geben. Allerdings ist die Bewerbung nicht auf einen Arbeitsplatz im Unternehmen, sondern für einen Platz bei dem Projekt.

Hoffe, etwas Klarheit geschaffen zu haben…^^

Ich habe mich mit dem BDSG nun auseinander gesetzt und erlaubt ist es wohl auf jeden Fall, könnte man sich auf mehrere Paragraphen berufen…^^

Die Anonymisierung ist aber nicht so glasklar formuliert, finde ich…
Man muss alle Daten, mit denen man die Person identifizieren könnte, schwärzen, oder?!

Also Name/Telefonnummer/Adresse/Email auf jeden Fall?!
Und Geburtsdatum und solche anderen persönlichen Daten?! :o

Grüße,
Aca

Hallo.
„anonymisierten Bewerbungen/Lebensläufen“. Damit hast Du es doch schon selbst richtig erkannt. Ihr könnt natürlich keine echten Namen und Kontaktdaten ins Internet stellen. Gebt einfach allen Mitgliedern eine Nummer und Interessenten können unter Angabe dieser Nummer Kontakt aufnehmen. Die Mitglieder können dann selbst nach eigenem Ermessen Kontaktdaten usw. weiter geben.

Hallo Aca,

leider ließ sich der jetzt vorgetragene Sachverhalt nicht erahnen. Der erste Post war für mich völlig unklar, da ich den Hintergrund nicht kennen konnte.
Natürlich sind dann alle Daten, die ich bereits in der ersten Antwort mitgeteilt hatte (zuzüglich E-Mail), zu schwärzen, denn sonst wäre der Text ja nicht anonym.

Viel Erfolg
Rechtsbeistand1

Ich habe mich mit dem BDSG nun auseinander gesetzt …

Die Anonymisierung ist aber nicht so glasklar formuliert,
finde ich…
Man muss alle Daten, mit denen man die Person identifizieren
könnte, schwärzen, oder?!

Also Name/Telefonnummer/Adresse/Email auf jeden Fall?!
Und Geburtsdatum und solche anderen persönlichen Daten?! :o

Grüße,
Aca

Hallo da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Karl-Heinz

Hey Aca,

sofern die Anonymisierung tatsächlich sicherstellt, dass sich die dahinter stehende Person nicht ermitteln lässt, solltest Du auf der sicheren Seite stehen.
Betreffend die Rechtsgrundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz bzw. das jeweilige Landesrecht maßgebend. Solltest Du weiterhin unsicher sein, könnte sich auch eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes/der Stadt anbieten.
Gruß
NobbyNic

Künftig braucht wohl jeder Verein einen Datenschutbeauftragten denn selbst Mitgliederlisten dürfen nur von solch einem Beauftragten eingesehen werden. (er kann aber delegieren)
Am besten eine Anfrage an den Landesdateschutzbeauftragten des in Frage kommenden Bundesland richten.