Wie heißt es immer so schön: Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Doch wie sieht es aus, wenn die Adresse an ein Transportunternehmen (Post, Hermes-Versand etc.) gegeben wird und die Kontoverbindung an die Bank? Diese sind Dritte, weil der Kunde (Erster) an die Firma (Zweiter) seine Adresse gibt und die widerum an einen Dritten zwangsweise weitergegeben werden muss, um die Aufgaben zu erfüllen. Ist dann die Aussage „Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht“ rechtlich betrachtet noch richtig?
Oder müsste es nicht sinngemäß heißen „Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht unmittelbar mit der Abwicklung Befassung haben (Transportunternehmen, Bank), erfolgt nicht.“?
Oder müsste es nicht sinngemäß heißen „Eine Weitergabe der
Daten an Dritte, die nicht unmittelbar mit der Abwicklung
Befassung haben (Transportunternehmen, Bank), erfolgt nicht.“?
Ich würde das so verstehen, dass alle, die mit der Abwicklung befasst sind, jeweils erster und zweiter sind, wenn man jeden Vorgang (Lieferung, Bezahlung) für sich sieht. Damit impliziert der Begriff „Dritter“ schon das nicht mit der Abwicklung befasst sein.
Wenn man im „Kleingedruckten“ genauer nachliest steht da meist irgendwo, das die Daten „nur“ zur Bearbeitung des Auftrages gespeichert und weitergegeben werden - und damit die Nichtweitergabe der Daten eingeschenkt wird.
ja und ich dachte immer, die „Dritten“ sind die dritten, wie z.B. die dritten Zähne, allerdings können die Dritten da ja auch schon mal die vierten oder fünften sein, wenn man diverse Brücken und Implantate mitzählt.
Spaß beiseite: Ein Vergleich mit dem Dritten bei Eigentumsrechten scheidet aus, denn der „Dritte“ hat im Datenschutzrecht hat eine eigene Definition.