Weitergabe von eMails

Guten Tag allerseits,

meine Frage beschäftigt sich mit privaten eMails, die auf einem Firmenrechner gespeichert sind und von Firmenmails getrennt sind und deshalb nicht „verwechselt“ werden können.

Darf der Betrieb private Mails an ein Inkassounternehmen weiterleiten, um damit zu „beweisen“, dass Eigentum des Betriebes von dem Mitarbeiter an dritte veräußert wurde?

Es geht nicht um eine Weitergabe an die Polizei, sondern direkt an ein Inkassounternehmen. Diese Frage beschäftigt mich schon eine Weile.

Würde sich der Betrieb damit strafbar machen?

Danke im Voraus

private mails sind privat - da darf der arbeitgeber nicht mal mitlesen.

er kann den AN aber auffordern den privaten gebrauch zu unterlassen und die daten zu entfernen.