Weitergabe von Gutachten

hallo,
A ist der Verwalter eine WEG, B ist Eigentümer.
Bezüglich der Ursache einer Schimmelbildung sind beide Parteien unterschiedlicher Auffassung. Schließlich lässt B ein Gutachten erstellen, welches die eigene Auffassung stützt und die des Verwalters widerlegt.

Der Verwalter (A) wird nurn zur Kostenübernahme aufgefordert.
Die Kostenübernahme erfolgt, allerdings mit dem Hinweis, dass alle Kopien des Gutachtens nun bitte zu vernichten seien und eine Weitergabe und Nutzung untersagt wird.

Der Eigentümer würde das Gutachten gerne zu gegebener Zeit wieder nutzen und es auch an andere Eigentümer weitergeben, will aber natürlich nicht dafür bezahlen.
Kann dem Eigentümer die Nutzung und Weitergabe des Gutachtens nun untersagt werden?

Gruß

Hallo,

was bedeutet „allerdings mit dem Hinweis“?
Ist das sein Wunsch? Soll das ein Vertragsbestandteil sein? Womit begründet er seinen Anspruch auf das von B in Auftrag gegebene Gutachten?

Grüße

Hi, erstmal danke.
Verwalter A begründet seinen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens damit, dass er die Kosten übernommen hat.

WEG-Besitzer B könne ja nicht freundlich ein Gutachten verwenden… kopieren… weiterverteilen… dass nicht sein Eigentum ist, weil er es eben nicht bezahlt hat.