hallo,
A ist der Verwalter eine WEG, B ist Eigentümer.
Bezüglich der Ursache einer Schimmelbildung sind beide Parteien unterschiedlicher Auffassung. Schließlich lässt B ein Gutachten erstellen, welches die eigene Auffassung stützt und die des Verwalters widerlegt.
Der Verwalter (A) wird nurn zur Kostenübernahme aufgefordert.
Die Kostenübernahme erfolgt, allerdings mit dem Hinweis, dass alle Kopien des Gutachtens nun bitte zu vernichten seien und eine Weitergabe und Nutzung untersagt wird.
Der Eigentümer würde das Gutachten gerne zu gegebener Zeit wieder nutzen und es auch an andere Eigentümer weitergeben, will aber natürlich nicht dafür bezahlen.
Kann dem Eigentümer die Nutzung und Weitergabe des Gutachtens nun untersagt werden?
Gruß