Hallo liebe Rechtskundige,
wie sieht es aus, wenn in irgendeinem Forum die Beiträge von Usern, die sich in keinster Weise, nirgendwo in den AGB oder sonstwo bei ihrer Anmeldung in dieses Forum, dazu bereiterklärt haben, geschweige denn zugestimmt, in einem anderen Forum oder auf einer anderen Plattform gegen den Willen der User diese Beiträge nicht nur dort angezeigt werden, sondern auch von den dortigen Usern kommentiert werden können.
Blödes Beispiel: Wie kann man verhindern, dass, wenn man auf einer seriösen Plattform die Fragen Minderjähriger bzgl. der ersten sexuellen Erfahrungen sachlich zu beantworten versucht, man genau diesen Thread nicht nur in einem ausgewiesenen Pädophilenforum wiederfindet (was ja nicht zu verhindern wäre), sondern die dortigen Kinderschänder auch im Rahmen des ursprünglich seriösen Threads diesen entsprechend kommentieren könnten?
Man also, wenn diese Frage per Stichwortsuche von Google gelistet wird, dabei Gefahr läuft, sich in deren Gesellschaft wiederzufinden ohne jedes Zutun?
Welche Möglichkeiten hätte der User, ausser sich schnellstens in dem ursprünglichen Forum abzumelden, rein rechtlich, um sich abzusichern?
Finde ich ziemlich gravierend, diese Frage.
Hoffentlich habe ich mich einigermassen verständlich ausgedrückt.
Besten Dank im voraus
Annie
Hallo liebe Rechtskundige,
wie sieht es aus, wenn in irgendeinem Forum die Beiträge von
Usern, die sich in keinster Weise, nirgendwo in den AGB oder
sonstwo bei ihrer Anmeldung in dieses Forum, dazu
bereiterklärt haben, geschweige denn zugestimmt, in einem
anderen Forum oder auf einer anderen Plattform gegen den
Willen der User diese Beiträge nicht nur dort angezeigt
werden, sondern auch von den dortigen Usern kommentiert werden
können.
Blödes Beispiel: Wie kann man verhindern, dass, wenn man auf
einer seriösen Plattform die Fragen Minderjähriger bzgl. der
ersten sexuellen Erfahrungen sachlich zu beantworten versucht,
man genau diesen Thread nicht nur in einem ausgewiesenen
Pädophilenforum wiederfindet (was ja nicht zu verhindern
wäre), sondern die dortigen Kinderschänder auch im Rahmen des
ursprünglich seriösen Threads diesen entsprechend kommentieren
könnten?
Man also, wenn diese Frage per Stichwortsuche von Google
gelistet wird, dabei Gefahr läuft, sich in deren Gesellschaft
wiederzufinden ohne jedes Zutun?
Man verwende Nickname und halte das sich ggf. aus solchen Foren fern,…
sorry, was sonst, big brother ist watching you,…
Welche Möglichkeiten hätte der User, ausser sich schnellstens
in dem ursprünglichen Forum abzumelden, rein rechtlich, um
sich abzusichern?
Finde ich ziemlich gravierend, diese Frage.
Hoffentlich habe ich mich einigermassen verständlich
ausgedrückt.
Besten Dank im voraus
Annie
Hallo Annie,
ich weiß worauf Du abzielst, allerdings:
7.Der/die Nutzer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm/ihr übermittelte Inhalte gespeichert und im Rahmen des Dienstes auf eigenen oder fremden Websites unter einer anderen Domain-Adresse oder auf anderen elektronischen oder nicht elektronischen Medien verfügbar gemacht werden.
(www AGB´s).
VG René
Hallo René,
7.Der/die Nutzer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass
von ihm/ihr übermittelte Inhalte gespeichert und im Rahmen des
Dienstes auf eigenen oder fremden Websites unter einer anderen
Domain-Adresse oder auf anderen elektronischen oder nicht
elektronischen Medien verfügbar gemacht werden.
(www AGB´s).
aber was bedeutet in diesem Zusammenhang „im Rahmen des Dienstes“ und vor allen Dingen „verfügbar“ denn nun genau?
Denn der Umstand, dass der Betreiber eines öffentlichen Forums nicht von einem User XY verklagt werden kann, bloss weil irgendeine andere Webseite unter einer anderen Domain den von XY übermittelten Inhalt irgendwo verlinkt oder zitiert, sollte eigentlich jedem verständlich sein.
Nur mal hypothetisch im Konjunktiv angenommen: Also würden du oder ich, mal angenommen, wir führten in einem fiktiven Forum YZ eine Konversation nämliches Forum YZ wohl kaum auf Schadenersatz verklagen können, sollten wir unsere Korrespondenz gleich auf einer einschlägigen Al-Quaida- oder Kinderschänderplattform wiederfinden, insofern dienten die von dir zitierten AGB nur der rechtlichen Absicherung dieses Umstandes, hatte ich mindestens so verstanden.
Dass sich nun Al-Quaida oder guter-onkel.de nicht nur unsere fiktive Konversation mittels copy-and-paste unter den Nagel reissen darf (was ja ohnehion klar sein sollte), sondern sich auch noch lebhaft in diese Konversation einschalten kann, ohne dass wir uns wehren können und wir somit ohne jedes Einverständnis bis in alle Ewigkeiten auf den Seiten von Al Quaida und guter-onkel.de auftauchen werden, lag eher nicht in der Absicht des Users, der/die seinerzeit den AGB zugestimmt hatte.
Du meinst also jetzt trotzdem, Pech gehabt und das Kleingedruckte nicht gelesen, oder?
Mist, verdammter.
Trotzdem Danke für die Aufklärung.
Lieben Gruß
Annie
Hallo Annie,
Du meinst also jetzt trotzdem, Pech gehabt und das
Kleingedruckte nicht gelesen, oder?
Jep!
Mist, verdammter.
Nicht ganz, denn wenn Betreiber so ne AGB´s herausgeben, erwarte ich ich aber auch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beiträgen.
Da dies aber seitens der Betreiber nicht gegeben scheint, kann ja auch in den AGB´s auf Punkt
8.Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.
verwiesen werden. 
VG René