Hallo,
das wird leider immer wieder gemacht, weil „sehr überzeugend“ auftretende Versicherungsvertreter/Finanzdienstleiter was von der Pflicht der Unternehmen erzählen, die Mitarbeiter über Altersvorsorgemöglichkeiten unterrichten zu müssen, wozu auch die Veranstaltung von Infoveranstaltungen der Versicherer/FDL, bis hin zur Übermittlung von personenbezogenen Daten gehören würde.
Das ist natürlich Blödsinn. Kein Unternehmen muss in dieser Frage mit irgendeiner Versicherung/einem FDL zusammenarbeiten. Auch wenn es natürlich aus Bequemlichkeit, sich dann selbst nicht mit dem Thema beschäftigen zu müssen, gerne gemacht wird.
Was aber auf keinen Fall geht, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten ohne Einwilligung des MA an Dritte. Die mag hier aus Unkenntnis und aufgrund des „überzeugenden Auftritts“ passiert sein, ggf. gab es dafür auch eine gewisse Gegenleistung, … Ich würde darauf jedenfalls den hoffentlich bestellten eigenen Datenschutzbeauftragten ansprechen, und ebenfalls den DSB des FDL, und gleich mal ankündigen, dass man bei nicht ausreichender Reaktion auch durchaus den zuständigen Landes-DSB ansprechen werde.
Gruß vom Wiz, der auch schon mal so einen „sehr überzeugend“ auftretenden Versicherungsvertreter vom Hof seiner letzten Firma gejagt hat