Darf ein öffentlicher Arbeitgeber ohne Wissen des Arbeitnehmers einer anderen Behörde von einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers berichten?
Ich beantworte nur Fragen, bei denen der Fragesteller ein Mindestmaß an Umgangsformen einhält - wenn man schon das wissen anderer „anzapfen“ will.
Guten Tag,
es kommt auf den Umstand an.
Wenn es zum Beipiel darum geht die Höhe der Abgabe wegen nicht besetzter Schwerbehindertenplätze zu ermitteln oderoderoder… ggf. konkretisieren Sie ihre Fragestellung ein wenig…
Mit Anrede und Gruß
MG
Darf ein öffentlicher Arbeitgeber ohne Wissen des
Arbeitnehmers einer anderen Behörde von einer
Schwerbehinderung des Arbeitnehmers berichten?
Hallo Em-Geh,
vielen Dank für die Antwort. Konkret geht es darum, daß ein öffentlicher Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Amtsarztbesuch zwingen möchte. Das Schreiben des Arbeitgebers an das zuständige Gesundheitsamt enthält einen - noch dazu fehlerhaften - Hinweis auf den GdB des Arbeitnehmers ohne dessen Wissen und Ermächtigung.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, könnten Sie hier eine Antwort geben.
Herzlichen Dank, freundliche Grüße und ein erholsames Wochenende
eipott
Guten Tag,
hier ist es in der Tat so, dass der GdB weitergegeben werden darf. Es sind Daten, die dem AG vorliegen und die er zur Erfüllung seiner Fürsorgspflicht gegenüber dem AN auch nutzen und ggf. damit verbundenen Stellen (hier: arbeitsmedizinische Untersuchung) nutzen darf und muß.
Der AN hat natürlich das Recht auf Vollständigkeit und Korrektheit seiner Daten und deren Weitergabe… allerdings erledigt sich das direkt, da man dann bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung eh alle Unterlagen dem Dok vorlegen muss bzw angeben muss (das geht dann natürlich nicht an den AG zurück (Stichwort ärztliche Schweigepflicht), sondern bleibt beim Dok… Die arbeitsmedizinische Untersuchung bzw. deren Ergebnis wird nur in der Form der Fragestellung des AG an ihn weitergeleitet. Z. B. Sind gesundheitliche Einschränkungen für die Ausübung der jetzigen Tätigkeit vorhanden? Wie kann man denen entgegenwirken… uswusw…Es werden keine direkten Diagnosen an den AG übermittelt, es sei denn, man erlaubt dieses ausdrücklich und durch Unterschrift beim Dok…
Gruß
MG
Hallo Em-Geh,
vielen Dank für die Antwort. Sie war sehr hilfreich.
Freundliche Grüße von eipott