Hallo liebe Kundige,
Darf die Telefonnummer eines Geschäftspartners, z.B. Mieters, ohne dessen Zustimmung an dritte weitergegeben werden.
Wie verhält es sich, wenn der Geschäftspartner keinen Eintrag im Telefonbuch hat?
Für gute Antworten danke ich 
Moin,
Darf die Telefonnummer eines Geschäftspartners, z.B. Mieters,
ohne dessen Zustimmung an dritte weitergegeben werden.
Wie verhält es sich, wenn der Geschäftspartner keinen Eintrag
im Telefonbuch hat?
Dazu sollte man das BDSG mal befragen. Sofern der Vermieter beispielsweise eine Wohnungsbaugesellschaft ist, die diese Daten elektronisch verarbeitet und speichert sieht es ganz anders aus, als wenn der Vermieter eine Privatperson ist, die die Daten nur irgendwo notiert hat.
Auch der Zweck der Weitergabe der Daten ist entscheidend.
Pauschal lässt sich Deine Frage also nicht beantworten.
Gruss Jakob
Ein Vermieter eines Mehrfamiliehauses betreibt mit der Vermietung ein Geschäft. Ebenso erfasst der Vermieter, mindestens im Mietvertrag personenbezogene Daten. Diese Daten unterliegen doch dem BDSG. Die Telefonnummern sind auch personenbezogene Daten. Kann nun der Vermieter die Daten an Dritte ohne Zustimmung weitergeben?
Moin,
Wie schon geschrieben lässt sich das pauschal nicht beantworten.
Wenn der Vermieter beispielsweise die Telefonnummer zwecks notwendiger Reparaturen in der Wohnung an einen Handwerker weitergibt, so würde ich hier eine Ausnahme nach §4c BDSG sehen.
Aber es gibt auch noch andere Ausnahmen, bei denen die Weitergabe einer Telefonnummer oder sonstiger Daten in Ordnung ist.
Wichtig zur Beurteilung der Lage ist zunächst, ob es sich bei dem Dritten um eine öffentliche (§15 BDSG) oder nicht öffentliche Stelle (§16 BDSG) handelt und desweiteren, zu welchem Zweck diese Daten weitergegeben werden.
Gruss Jakob