Person A schuldet Person B aus einem Mietverhältniss Geld.
Person B erwirkt einen Schuldtitel vor Gericht.
Person B informiert die Eltern von Person A und übergibt den Eltern Unterlagen über den Sachverhalt, ohne Einverständnis von Person A.
Das sagt ja nun nichts aus und danach wurde auch nicht gefragt!
Denn dank dieser (un) seeligen 18jährigen Volljährigkeit, sind die Eltern für die Schulden des Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres trotzdem haftbar.
Und dann wäre die Weitergabe der „vertraulichen“ Daten von B an die Eltern durchaus statthaft.
Denn dank dieser (un) seeligen 18jährigen Volljährigkeit, sind
die Eltern für die Schulden des Volljährigen bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres trotzdem haftbar.
da hätte ich gern mal einen beleg für.
ich hafte ganz allein für meine eigenen schulden, warum genau sollte ich für die meiner kinder haftbar sein?
Die Unterlagen die B weitergibt, waren anscheinend schon in seinem Besitz, also fällt alles diesbezügliche (im weitesten Sinne Diebstahl) schon mal weg.
Welche Gesetzte/Regeln könnte B noch verletzt haben. Ich vermute mal dass im Mietvertrag nichts über Verschwiegenheit geregelt ist. Und Gesetze? Solange hier kein extremer Sonderfall vorliegt, dürfte da auch nichts strafbares passiert sein (Schmähkritik, Nötigung etc.).
Die Einkommensverhältnisse und die finanzielle Situation gehören zwar auch zu den geschützen Bereichen der „informellen Selbstbestimmung“, aber da hier diese Information nicht veröffentlicht wird, sehe ich da auch kein Problem.
Kurzum, meiner Meinung nach wird A nicht viel machen können, das ist halt eine der negativen Auswirkungen eines gegen einen gerichteten Schuldtitels.