Weitergabe von vertraulichen Unterlagen

Person A schuldet Person B aus einem Mietverhältniss Geld.
Person B erwirkt einen Schuldtitel vor Gericht.
Person B informiert die Eltern von Person A und übergibt den Eltern Unterlagen über den Sachverhalt, ohne Einverständnis von Person A.

Wie kann Person A gegen Person B vorgehen??

Wie kann Person A gegen Person B vorgehen??

Hi,

am besten die Schulden gegen Person B bezahlen und dann hat ich der Fall.

Schöne Grüße

vV

Die Tatsache das vertrauliche Unterlagen an Dritte weitergegeben wurden, muss strafrechtlich verfolgt werden.

Die Tatsache das vertrauliche Unterlagen an Dritte
weitergegeben wurden, muss strafrechtlich verfolgt werden.

So sieht es jedenfalls die NSA im Fall ‚Snowden‘…
Wo aber in diesem Fall der Straftatbestand liegen soll, sehe ich noch nicht.

Greetz
T.

vertrauliche Unterlagen

wenn du bezahlt hättest, dann wären sie vertraulich geblieben.

Gruß
vV

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Es muss eine rechtliche Sachlage geben

Hi, wie alt ist denn Person A?
MfG ramses90

Beide Volljährig !!!

Es muss eine rechtliche Sachlage geben

Im BGB gibt es ein ganzes Buch (Buch II) in dem die Schuldverhältnisse geregelt sind.

Es muss eine rechtliche Sachlage geben

Du suchst nach einem Fehler von dem Gläubiger, der dann dem Schuldner erlaubt, das Geld nicht zu bezahlen und dann den Gläubiger noch zu verklagen …

Vergiss es!

Gruß

vV

Moin!

Zunächst einmal die Schulden bezahlen.

M.

Beide Volljährig !!!

Das sagt ja nun nichts aus und danach wurde auch nicht gefragt!
Denn dank dieser (un) seeligen 18jährigen Volljährigkeit, sind die Eltern für die Schulden des Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres trotzdem haftbar.
Und dann wäre die Weitergabe der „vertraulichen“ Daten von B an die Eltern durchaus statthaft.

Denn dank dieser (un) seeligen 18jährigen Volljährigkeit, sind
die Eltern für die Schulden des Volljährigen bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres trotzdem haftbar.

da hätte ich gern mal einen beleg für.
ich hafte ganz allein für meine eigenen schulden, warum genau sollte ich für die meiner kinder haftbar sein?

Hallo

Nicht wie, sondern ob ist erstmal die Frage.

Die Unterlagen die B weitergibt, waren anscheinend schon in seinem Besitz, also fällt alles diesbezügliche (im weitesten Sinne Diebstahl) schon mal weg.

Welche Gesetzte/Regeln könnte B noch verletzt haben. Ich vermute mal dass im Mietvertrag nichts über Verschwiegenheit geregelt ist. Und Gesetze? Solange hier kein extremer Sonderfall vorliegt, dürfte da auch nichts strafbares passiert sein (Schmähkritik, Nötigung etc.).

Die Einkommensverhältnisse und die finanzielle Situation gehören zwar auch zu den geschützen Bereichen der „informellen Selbstbestimmung“, aber da hier diese Information nicht veröffentlicht wird, sehe ich da auch kein Problem.

Kurzum, meiner Meinung nach wird A nicht viel machen können, das ist halt eine der negativen Auswirkungen eines gegen einen gerichteten Schuldtitels.

Grüße,
.L