Ein bauherr kauft bauteile bei firma A und lässt diese von firma B installieren. Firma A hat folgenden passus in der rechnung: der bauherr verpflichtet sich, die VGA-einkaufsprämie an den ausführenden installateur selbst auszuzahlen.
Was versteht man darunter und gibt es dazu eine rechtliche grundlage?
Vielen dank im voraus.
JAB1