Weitergabe von VGA-Einkaufsprämien

Ein bauherr kauft bauteile bei firma A und lässt diese von firma B installieren. Firma A hat folgenden passus in der rechnung: der bauherr verpflichtet sich, die VGA-einkaufsprämie an den ausführenden installateur selbst auszuzahlen.
Was versteht man darunter und gibt es dazu eine rechtliche grundlage?

Vielen dank im voraus.
JAB1

Dazu muss ein Rechtsanwalt befragt werden, nicht der Architekt.mfg der Architekt
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Kenne ich auch nicht!!

Da kann ich Dir leider nicht helfen, das höre ich zum ersten mal.

mit freundlichem Gruß

Keine Ahnung, auf dem Gebiet kenne ich mich absolut nicht aus. Sorry!!!

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