Hallo liebe® Leser(in) und Expert(e)(in),
ich habe folgende Frage zum Thema Urheberrecht:
Bist Du zufällig darüber informiert, ob man kostenlose(!)Newsletter bei Verfassern/Anbietern/Magazinen bestellen und diese inhaltlich
unverändert (evtl. mit zusätzl.(!) eigener eingepflegter Werbung) seiner eigenen Community (z.B. egroups) bereitstellen darf?
Oder braucht man für jeden kostenlos abonnierten und bereitsgestellten Newsletter eine Genehmigung.
Sollte es dem Verfasser/Anbieter/Magazin um das Thema ‚Entgangene Werbeeinnahmen‘ gehen, so könnte ich selbstverständlich die zusätzliche Leserzahl rückmelden.
Verstosse ich gegen das Urheberrecht oder mache mich strafbar, wenn ich diese Newsletter ohne Erlaubnis weiterleite?
Bist Du zufällig darüber informiert, ob man
kostenlose(!)Newsletter bei Verfassern/Anbietern/Magazinen
bestellen und diese inhaltlich
unverändert (evtl. mit zusätzl.(!) eigener eingepflegter
Werbung) seiner eigenen Community (z.B. egroups) bereitstellen
darf?
Oder braucht man für jeden kostenlos abonnierten und
bereitsgestellten Newsletter eine Genehmigung.
Sollte es dem Verfasser/Anbieter/Magazin um das Thema
‚Entgangene Werbeeinnahmen‘ gehen, so könnte ich
selbstverständlich die zusätzliche Leserzahl rückmelden.
Verstosse ich gegen das Urheberrecht oder mache mich strafbar,
wenn ich diese Newsletter ohne Erlaubnis weiterleite?
Viele sogenannte ‚Newsletter‘ bieten keinen eigenen redaktionellen Mehrwert, sondern lediglich Zusammenfassungen aus Newstickern u. ä. Sofern die Newsletterversender hier keinen Vertrag mit der entspr. Nachrichtenagentur haben, machen diese sich bereits strafbar nach Urheberrechtsgesetz. Für dich gilt natürlich das gleiche, insbesondere, wenn du durch einschneiden eigener Werbung ein kommerzielles Interesse erkennen lässt.
Ganz besonders gilt dies natürlich, wenn die Newsletter tatsächlich redaktionelle Eigenarbeit beinhalten.
Du wirst dich also auf jeden Fall um eine Erlaubnis für die Weiterverwendung bemühen müssen. Auch Passi auf der Betreiberseite oder im Newsletter, die zur Weiterleitung ausdrücklich auffordern, beziehen sich meist nur auf die Erstellung von Kopien zu privaten Zwecken, also z. B. für enge Freunde oder Verwandte.
Anders sieht dies aus, wenn ein Passus wie folgender angegeben ist (aus http://www.ideenreich.com/news70.shtml ): Dürfen Artikel aus diesem Newsletter auf anderen Web-Site weiterverbreitet werden? Ja! Wir freuen uns sogar darüber. Allerdings möchten wir auch etwas davon haben … Ein Link auf Dr. Web gehört dazu - das gebietet die Fairness im Netz.