Weiterleitung von Geld für bestimmten Zweck

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zur Beurteilung eines anstehenden Projekts.

Gesetz den Fall man miete (als Privatperson) einen öffentlichen Spieleserver mit sog. Slots (1 Slot = 1 Platz für einen Teilnehmer) und bietet Mitspielern die Teilnahme auf dem Server an, wenn sie die entstehenden Slot-Kosten zum Selbstkostenpreis tragen. Ich würde das so sehen, dass der Servermieter das Geld der Mitglieder für sie aufbewahrt. Hilft es, wenn man schriftlich festlegt, dass das Geld zwar den Besitzer wechselt, aber weiterhin Eigentum der Mitspieler ist, bis es an de Provider weitergeleitet wird?

Beispiel: man mietet einen Server mit 8 Slots für 8 Euro pro Monat und bietet anderen Personen an, für die Zahlung von 1 Euro pro Slot und Monat die Berechtigung zu erhalten, den Server als Spieler zu nutzen.
Es besteht keine Gewinnabsicht, lediglich die Mehrlast für mehr Spieler soll von der Schulter des Servermieters genommen werden.

Kann das als kommerzielle Nutzung gewertet werden? Muss man dafür ein Gewerbe anmelden? Oder wird das als Weiterleitung der Einzelbeiträge an Spieler statt gewertet?

Anmerkung: ein Slot ist nicht genau einen Euro des Dienstleistungsentgelts (8 / Anzahl der Slots) wert, wenn man die Bereitstellung des Servers selbst und seiner Administratoroberfläche als geldwerten Anteil betrachtet. Dann würde sich die Gebühr von 8 Euro ergeben aus Serverpreis + Slotzahl * Slotpreis. Die Monatsgebühr für den Server ist allerdings proportional zur Slotzahl (8 Slots=8 Euro, 24 Slots = 24 Euro).

Ich hoffe ihr könnt etwas Licht in mein Dunkel bringen.

Gruß,
Sky

Ich hoffe ihr könnt etwas Licht in mein Dunkel bringen.

Hallo.

Gewinnspiele, die ausser Slots auch reales Geld dem Mitspieler einbringen können, bedürfen einer staatlichen Erlaubnis, auch Lizenz genannt.

Nach dem Glücksspielgesetzt wirst du die niemals bekommen.

Gruß

Moin Termid,

Gewinnspiele, die ausser Slots auch reales Geld dem Mitspieler
einbringen können, bedürfen einer staatlichen Erlaubnis, auch
Lizenz genannt.

Nach dem Glücksspielgesetzt wirst du die niemals bekommen.

danke für Deine Antwort. Ich fürchte aber hier liegt ein Missverständnis vor. Ich sprach nicht von Glücksspielen und es wird auch kein Geld wieder ausgezahlt. In der Tat ist wohl kein Spiel weiter entfernt von der Einstufung als Glücksspiel, nichtmal Schach.

Mit Slot meine ich einen Spielplatz auf einem Gameserver, das hat absolut nichts mit Slot-machines (einarmige Banditen) zutun. Es geht um Minecraft, ein Rollenspiel ähnlich World of Warcraft. Es geht nur um das Spielen in der Gemeinschaft, nicht um Geldgewinn.

Gruß,
Sky

Hallo,

Hallo ebenso.

Es besteht keine Gewinnabsicht, lediglich die Mehrlast für
mehr Spieler soll von der Schulter des Servermieters genommen
werden.

Kann das als kommerzielle Nutzung gewertet werden? Muss man
dafür ein Gewerbe anmelden? Oder wird das als Weiterleitung
der Einzelbeiträge an Spieler statt gewertet?

Ein Gewerbe betreibt, wer nachhaltig und mit Gewinnerziehlungsabsicht wirtschaftlich tätig wird.
Da Gewinn bei einer reinen Kostenverteilung auf die Mitspieler ausgeschlossen ist -> kein Gewerbe.

Grüße
Joshua

Hallo,

das geht nicht. Haftbar wäre immer der Servermieter gegenüber dem Provider.

hth

Hallo,

und bietet Mitspielern die Teilnahme auf dem Server an,

was sagt denn der Serverbesitzer dazu? Im allgemeinen ist das Weitergeben gar nicht erlaubt, siehe AGB des Anbieters.
Gruß
loderunner(ianal)

Hi Ioderunner,

und bietet Mitspielern die Teilnahme auf dem Server an,

was sagt denn der Serverbesitzer dazu? Im allgemeinen ist das
Weitergeben gar nicht erlaubt, siehe AGB des Anbieters.

danke für die Anregung, das ist eine gute Frage. In den AGB habe ich dazu nichts gefunden.
Praktisch wird auch nicht das ganze Angebot des Vermieters an die Mitspieler weitergegeben, sondern die nur Berechtigung zur Teilnahme. Der Server wird vom Mieter administriert, so dass der Vermieter gar nicht merken würde, ob die Spieler auf dem Gameserver umsonst mitspielen oder dem Mieter einen Ausgleich zahlen. Darin sehe ich ein eher geringes Problem.

Gruß,
Sky